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Wolfgang Peschorn (l.) und Hypo Group Alpe Adria Vorstandsvorsitzender Gottwald Kranebitter

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Wien/Klagenfurt - Der Leiter der Sonderermittlertruppe CSI Hypo und Chef der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, hält den Gerichtsstandort Kärnten für die Aufarbeitung der Ungereimtheiten rund um die notverstaatlichte Hypo Alpe Adria Bank für ungeeignet. Zuletzt war der ehemalige Hypo-Chef Wolfgang Kulterer am Landesgericht Klagenfurt wegen angeblich unrechtmäßig vergebener Kredite in erster Instanz freigesprochen worden. "Das Umfeld in Kärnten ist nicht geeignet, so einen komplexen Sachverhalt - auch bei der Gerichtsbarkeit - aufzuarbeiten", sagte Peschorn am Dienstag im Ö1-Morgenjournal.

Peschorn ortete in Bezug auf den von Richter Norbert Jenny Ende März gefällten Freispruch "einige Merkwürdigkeiten, wie im Gerichtssaal vorgegangen wurde". Jenny hatte im Laufe des Verfahrens Ermittlungsergebnisse der Soko Hypo als "inhaltlich offenbar unrichtig" bezeichnet. Die Justiz müsse sich die Frage stellen, ob weitere Hypo-Verfahren aus Kärnten abgezogen werden sollten, "um ihrer Aufgabe auch wirklich gerecht zu werden". Peschorn: "Man sollte sich fragen, ob ein faires Verfahren sichergestellt werden kann."

"Hindernisse in den Weg legen"

Zudem kritisierte der CSI-Chefermittler, dass "im räumlichen Umfeld der Bank" viele Personen an Aufklärung nicht interessiert seien. Namen wollte er allerdings nicht nennen. Peschorn: "Es sind sehr viele Personen, die selbst im Visier der Ermittlungen stehen, die mit ihren Freundeskreisen versuchen, sehr viele Hindernisse bei der Aufarbeitung in den Weg zu legen und Nebenschauplätze zu Hauptschauplätzen zu machen, in den Medien falsche Gerüchte zu streuen."

Peschorn glaubt zudem nicht, dass sich der Kreis der Verantwortlichen beim Hypo-Desaster auf eine kleine Gruppe reduzieren lässt: "Hier waren sehr viele Personen aus verschiedenen Kreisen beteiligt, getrieben vom gemeinsamen Interesse. Und das Interesse dürfte gelautet haben: Ich möchte selbst Geld daraus erhalten."

Peschorn verteidigte auch die Rolle des im Auftrag der CSI arbeitenden Rechtsanwaltes Guido Held. Im vergangenen Prozess hatte die Verteidigung Held unter anderem vorgeworden, ein "selbst ernannter Möchtegern-Staatsanwalt" zu sein.

Landesgericht weist Kritik zurück

Das Landesgericht Klagenfurt weist die Kritik als "unverständlich und nicht nachvollziehbar" zurück. "Die Argumentation entbehrt jeglichen Substrates", sagte Christian Liebhauser-Karl, Mediensprecher des Landesgerichtes am Dienstag.

"Die Argumentation kann nur aus der Rolle des Chefs der CSI-Hypo, deren Untersuchungen zu einem Freispruch geführt haben, erklärt werden", so Liebhauser-Karl. Das Landesgericht Klagenfurt sei absolut in der Lage, hochkomplexe Wirtschaftsverfahren zu führen. Liebhauser-Karl verwies etwa auf das im ersten Rechtsgang mit einer Verurteilung abgeschlossene AvW-Verfahren. "Wir haben bewiesen, dass wir ein Verfahren mit 12.500 Privatbeteiligten abwickeln können", so der Mediensprecher.

Weiters sei Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer im Jahr 2007 in Klagenfurt wegen Bilanzfälschung für schuldig befunden worden. "Der Schuldspruch ist auch vom OLG Graz bestätigt worden", sagte Liebhauser-Karl. Und die Prozessführung von Richter Norbert Jenny im zuletzt abgeführten Hypo-Verfahren sei allgemein "als vorbildhaft" gewürdigt worden.

Pauschalverdacht reicht nicht

Ein "Pauschalverdacht" gegen ein Landesgericht reiche ohnedies nicht aus, um einen Strafprozess an ein anderes Gericht verlegen zu lassen, erklärte Strafrechtsprofessor Andreas Scheil von der Uni Innsbruck im Ö1-Mittagsjournal. Für eine Delegierung reiche es nicht, "wenn nicht konkrete Hinweise vorliegen, dass Abhängigkeiten oder Freundschaften bestehen." Gründe für eine Delegierung seien etwa, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet, oder auch wenn ein Richter an einer Straftat beteiligt sei.

Grundsätzlich kann eine Delegierung eines Strafprozesses in ein anderes Bundesland vom Staatsanwalt, vom Richter oder vom Beschuldigten verlangt werden. Letzte Entscheidungsgewalt hat der Oberste Gerichtshof (OGH). Aktuell versucht etwa Kärntens FPK-Landesparteichef Uwe Scheuch sein Verfahren in der "part of the game"-Affäre von Klagenfurt nach Salzburg weg zubekommen. Die Entscheidung des OGH über diesen Antrag wird nach Ostern erwartet. (APA)