Salzburg - Die Arbeit der Opferschutz-Organisation "Interventionsstelle Salzburg", die von familiärer Gewalt bedrohte Frauen juristisch betreut, ist gesetzeskonform. Das hat der Oberste Gerichtshof in einem Urteil festgestellt, nachdem der Verein österreichischer Rechtsanwälte auf Unterlassung und Winkelschreiberei geklagt hatte.

Die Interventionsstelle berät und betreut jährlich rund 500 Frauen in Stadt und Land Salzburg, die in der Regel von ihren Männern geschlagen wurden.

Dieser juristische Beistand ist für die Opfer gratis. "Die klagenden Rechtsanwälte hatten offenbar Angst, dass ihnen ein Geschäft entgeht und das gesetzliche Vertretungsmonopol der Rechtsanwälte vor Gericht verletzt werde", sagte Renee Mader von der Interventionsstelle. (APA)