Stuttgart - Wegen Kriegsverbrechen im Kongo müssen sich seit Mittwoch zwei ruandische Milizenführer vor dem Oberlandesgericht Stuttgart in Deutschland verantworten. Den seit Jahren in Deutschland lebenden Angehörigen der Volksgruppe der Hutu werden unter anderem Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe zur Last gelegt.
Laut Anklage sollen die beiden Männer von Deutschland aus ihre Truppen zu Mord und Terror unter der Bevölkerung im Ostkongoangeleitet haben, um die Tutsi-Regierung im benachbarten Ruanda zu Verhandlungen über eine Machtbeteiligung zu zwingen. Dabei sollen mindestens 200 Menschen ermordet und zahlreiche Frauen vergewaltigt worden sein. Der Chef der Demokratischen Kräfte für die Befreiung Ruandas (FDLR), Ignace Murwanashyaka, und sein Stellvertreter Straton Musoni lebten seit Ende der 80er Jahre in Baden-Württemberg.
Es gehe um "die ganze Palette an Scheußlichkeiten, die man sich in einem Bürgerkrieg vorstellen kann", sagte Oberstaatsanwalt Christian Ritscher. Die Verlesung der Anklage verzögerte sich zunächst bis zum Nachmittag, weil die Verteidigung Befangenheitsanträge gegen die Besetzung der Bundesanwaltschaft gestellt hatte. Es gebe Zweifel an der Neutralität, sagte Murwanashyakas Anwältin Ricarda Lang. Das Gericht entschied, das Verfahren trotz der Anträge fortzusetzen.
Premiere für Weltrechtsprinzip
Mit dem Prozess wird in Deutschland juristisches Neuland betreten. Dass sich die beiden Milizenführer in Deutschland für Verbrechen an
Ausländern im Ausland verantworten müssen, ermöglicht das 2002 eingeführte Völkerstrafgesetzbuch. Ihm liegt das sogenannte
Weltrechtsprinzip zugrunde, wonach deutsches Strafrecht auch dann anwendbar ist, wenn weder Täter noch Opfer aus Deutschland kommen,
noch der Tatort des Verbrechens in Deutschland liegt. Der Fall der beiden Ruandesen ist der erste, den die Bundesanwaltschaft nach neuem
Recht zur Anklage gebracht hat.
Die FDLR, an deren Spitze der 47-jährige Murwanashyaka und der 50 Jahre alte Musoni standen, ist nach Angaben der Vereinten Nationen
und verschiedener Menschenrechtsorganisationen verantwortlich für Terror und zahlreiche Kriegsverbrechen im Osten der Demokratischen
Republik Kongo.
Die Miliz gilt als Nachfolgeorganisation der in den Kongo geflüchteten ruandesischen Hutu-Armee und Milizen, die den Völkermord
von 1994 in Ruanda mit mehr als 800.000 Toten verübt haben. Die FDLR wurde im Jahr 2000 gegründet. Sie operiert im Kongo und versucht von
dort aus die Tutsi-Regierung in Ruanda zu entmachten. Laut Bundesanwaltschaft versucht die Miliz, ihre Machtstellung im Ostkongo
durch gewalttätige Übergriffe auf die Zivilbevölkerung zu sichern.
Sexualisierte Gewalt vor Gericht
Anna von Gall, Programmdirektorin für Gender und Menschenrechte des Europäischen Zentrums für Verfassungs- und Menschenrechte ECCHR, sieht in dem Prozess die Chance, "ein Zeichen im Kampf gegen die Straflosigkeit sexualisierter Kriegsgewalt zu setzen und internationale Forderungen und Standards im Umgang mit sexualisierter Kriegsgewalt umzusetzen".
ECCHR werde diesen Prozess beobachten und zu Fragen der erstmaligen Anwendung des Völkerstrafgesetzbuches sowie der Behandlung von Sexualstraftaten in bewaffneten Konflikten vor deutschen Gerichten kritisch Stellung beziehen, kündigte der Generalsekretär Wolfgang Kaleck zum Prozessauftakt an: "Das Stuttgarter Verfahren hat sowohl für die Region Ostkongo / Ruanda als auch für Deutschland eine eminent wichtige Bedeutung." (APA/red)