Was für die einen eine Beschneidung der Parlamentsrechte ist, erklärt Grasser als Verwaltungsvereinfachung

Wien - Die Regierung plant Änderungen bei insgesamt neun Paragrafen im Bundeshaushaltsgesetz, wobei speziell die nun aufgetauchte Neuformulierung des §45, Abs. 4 die Gemüter von SPÖ und Grünen erhitzt. Bei SP-Budgetsprecher Christoph Matznetter, der im Zuge der Abfangjägerdebatte auf den Passus aufmerksam wurde, läuten die Alarmglocken. "Dahinter verbirgt sich ein demokratiepolitischer Skandal, nämlich die Teilausschaltung des Parlaments in Budgetfragen. Das ist die nächste Trägerrakete der ÖVP, die auf der Startrampe zum Rohrkrepierer wird", sagt er dem STANDARD in Anspielung auf die versuchte Einführung der Frühpension für Politiker.

Vereinfacht formuliert haben bisher gewichtige Vorbelastungen künftiger Budgets, wie bei den Abfangjägern, die jetzt unterschrieben, aber erst ab 2007 bezahlt werden, ein eigenes Gesetz, sprich einen Beschluss im Parlament gebraucht. Künftig müssten bei Großanschaffungen, sofern irgendwo im Budget bereits ein Haushaltsposten für die Materie existiert, nur noch Finanzminister und zuständiger Fachminister "das Einvernehmen herstellen". Im Finanzministerium spricht man von "Verwaltungsvereinfachung".

Änderung bereits am Dienstag

Abgesegnet werden soll die Änderung bereits am Dienstag im Budgetausschuss. Matznetter hofft noch auf Unterstützung von freiheitlichen Abgeordneten. Denn: "Das ist auch ein Leger in Richtung FPÖ." Die Begründung: Würde aufgrund des FP-internen Streits über die Abfangjäger doch noch das entsprechende Budgetbegleitgesetz aus dem Gesamtpaket gekippt, könnten Finanz- und Verteidigungsminister den Eurofighter-Vertrag aufgrund des neuen Haushaltsparagrafen dennoch unterschreiben.

"Schwerer Eingriff"

Matznetter: "Der Wahnsinn ist, dass das Parlament dann auch künftig keine Einflussmöglichkeiten mehr hätte, weil es ja für die budgetäre Bedeckung einmal von der Republik eingegangener Verpflichtungen sorgen muss. Das halte ich auch verfassungsrechtlich für äußerst bedenklich." Der Budgetsprecher der Grünen, Werner Kogler, sagte: "Das wäre einer der schwersten Eingriffe in die Rechte des Parlaments", was die mittelfristige Finanzplanung angeht.

Der Budgetsektionschef im Finanzministerium, Gerhard Steger, begründet diese Neufassung des Haushaltsgesetzes in einer ersten Reaktion mit "höherer Flexibilität". Für Steger besteht "kein unmittelbarer Zusammenhang" mit den Abfangjägern.

Oppositionskritik ist unverständlich

Auf die Frage, an welche Praxisfälle bei der Gesetzesänderung ansonsten gedacht worden sei, sagte er, es gebe derzeit keinen konkreten Fall, die Regelung sei eine "Verwaltungsvereinfachung für die Zukunft". Eine Aushöhlung der Budgethoheit dieser oder zukünftiger Parlamente sieht Steger nicht, die Oppositionskritik sei unverständlich. Denn: "Wenn das Parlament so etwas beschließt, kann nicht das Parlament hinterher einen Machtverlust kritisieren", sagte Steger.

Auf diesem Standpunkt beharrte das Finanzministerium auch in einer Aussendung am Montag: "Selbstverständlich" handle es sich nicht um eine versuchte Umgehung des Parlaments, "sondern lediglich um eine Maßnahme zur Verwaltungsvereinfachung im Interesse der Straffung von Entscheidungsabläufen", hieß es. Von einer "Teilausschaltung des Parlaments" könne schon deshalb keine Rede sein, weil das Parlament diesen Vorschlag zur Effizienzsteigerung in der Verwaltung ohnedies diskutieren und beschließen müsse. Die geplante Änderung erfolge "im Zuge der Modernisierung und Flexibilisierung der öffentlichen Verwaltung in Österreich", hieß es, ohne dass die Vorteile näher ausgeführt werden.

Rechnungshof empört

Empörung hat die Vorgangsweise der Regierung beim Rechnungshof ausgelöst. Im Ministerialentwurf, der in die Begutachtung ging, wurde der heikle Paragraf nicht angeführt und tauchte erst später in der Regierungsvorlage zu den Budgetbegleitgesetzen auf. "Wir werden der Sache sicher nachgehen", sagte RH-Sprecherin Edith Goldeband. (apa/red/Michael Bachner, Der Standard, Printausgabe, 19.05.2003)