Salzburg - Ein verbaler Konflikt zwischen einer 14-jährigen Schülerin und einer Lehrerin in einer Salzburger Sonderschule vom 12. Oktober 2010 hatte am Mittwochnachmittag ein gerichtliches Nachspiel. Das Mädchen drohte damals der Lehrerin, "Sie werden heute in der Nacht zusammengeschlagen, am nächsten Tag wird in der Zeitung stehen: brutaler Mord". Heute meinte die 14-Jährige, sie habe die Aussage nicht ernst gemeint. Der Richter verhängte 30 Stunden gemeinnützige Arbeit im Rahmen einer diversionellen Erledigung.

Die Schülerin dürfte sich provoziert gefühlt haben, als sie, nachdem sie verspätet um 9.30 Uhr in die Schule kam, von der Lehrerin wegen ihres ungepflegten Aussehens kritisiert wurde, wie ein Zeuge berichtete. Das Mädchen selbst sagte zu Einzelrichter Peter Hattinger, die Lehrerin habe sie mit der Aussage gedemütigt, indem sie ihr unterstellte, sie hätte am Bahnhof geschlafen. "Ich übernachtete aber in der Notschlafstelle 'Exit'. Und die Lehrerin sagte ja auch, 'sie kommt mit der Russen-Mafia'. Ich war voll böse, habe das aber nicht so gemeint", beteuerte die Angeklagte.

"Mit der Angst musst du leben"

Die Lehrerin selbst nahm die 14-Jährige in Schutz. Seit Jänner habe sie sich eingehend mit ihr beschäftigt und deshalb bemerkt, dass sie bei Ängsten, Scham- und Verlustgefühlen aggressiv reagiere, zu zittern beginne und sich nicht mehr selbst steuern könne. Eine medizinische Untersuchung und eine Therapie wären sinnvoll. "Ich weiß inzwischen, dass sie nichts dafürkann. Ich hatte damals auch nicht Angst um mich, sondern um das Mädchen - dass sie so etwas wahr macht. Mit der Angst musst du leben, wenn du in einer Sonderschule arbeitest."

Verteidigerin Ingeborg Haller hatte zu Beginn der Verhandlung eine gemeinnützige Leistung vorgeschlagen. "Sie soll spüren, dass solche Handlungen Folgen haben." Weder das Mädchen noch die Gesellschaft hätten etwas davon, wenn eine bedingte Strafe nach dem Jugendgerichtsgesetz ausgesprochen werde.

Staatsanwalt Robert Holzleitner warf der 14-Jährigen allerdings nicht nur gefährliche Drohung vor. Sie habe im Juni 2010 eine Schülerin an den Haaren gezogen, aufs Auge und auf eine Hand geschlagen und im November 2010 beim H&M im Europark 13 Euro gestohlen. Er zeigte sich aber mit der Diversion einverstanden. Wenn das Mädchen nun innerhalb eines halben Jahres die gemeinnützige Arbeit leistet, dann wird das Verfahren eingestellt. "Sie schaffen das schon", ermunterte der Richter die Schülerin, die bei ihrem Vater wohnt. Sie besucht derzeit die 3. Hauptschulklasse und strebt einen Schulabschluss an. (APA)