Wien - Konfliktstoff im zu Ende gehenden Wahlkampf für den Urnengang zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) bietet der Vorschlag der bürgerlichen AktionsGemeinschaft (AG) nach einer gesetzlich verankerten "Geld-zurück-Garantie". Dabei soll eine Uni, die ihren Studenten nicht bestimmte Mindestbedingungen bietet, diesen die Studiengebühren in Höhe von 356,3 Euro wieder rückerstatten müssen.

Die meisten anderen Fraktionen werfen der AG vor, damit die Gebühren akzeptiert zu haben. Die rechtlich nicht durchführbare Idee würde viele Universitäten in den finanziellen Ruin treiben. Gleichzeitig bestünde mit dieser Maßnahme keine Chance auf die Abschaffung der Studiengebühren, so Iris Hoheneder von der ÖH Uni Wien. Eine Geld-zurück-Garantie würde weiters das Geld den Universitäten wegnehmen, das sie vom Ministerium nicht bekommen haben. Außerdem ziehe diese Maßnahme zwangsläufig die von Bildungsministerin Elisabeth Gehrer geplante Freigabe von Studiengebühren und die Einführung von Zugangsbeschränkungen nach sich.

Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof

Die heftigen Dementis von Ministerin Gehrer und aus der ÖVP seien bloß eine Garantieerklärung, dass Gehrer "diese Maßnahmen irgendwann einmal doch überfallsartig durchsetzen will", so Hoheneder. "Wir werden weiter gegen die Studiengebühren und für einen freien und offenen Hochschulzugang kämpfen. Derzeit laufen unsere Vorbereitungen für die erste Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof. Wir fordern von Rektor Georg Winckler, sich dem Engagement für die Verbesserung der sozialen Lage der Studierenden anzuschließen."

In Richtung der Rektoren Peter Skalicky (TU Wien) und Leopold März (Boku) meint Hoheneder: "Eine derart plumpe Wahlhilfe für die ÖVP-nahe Aktionsgemeinschaft ist eine beispiellose Einmischung in den ÖH-Wahlkampf. Es ist traurig, dass sich hohe Vertreter der Wissenschaft auf dermaßen populistische Aktionen aufgrund parteipolitischer Interessen einlassen." (red/DER STANDARD, Printausgabe, 19.5.2003)