In Deutchland ist die SIM-Lock-Entfernung auf Handys strafbar.

Foto: Screenshot, T-Mobile

Mit der Entfernung des SIM-Locks auf dem Handy können Nutzer auch in Netzen außerhalb ihres Vertrags mit einem Mobilfunker günstiger telefonieren. In Österreich ist das Entsperren von Handys erlaubt, da das Gerät mit dem Kauf in den Besitz des Käufers und damit in seine Verfügungsgewalt wechselt.

Sieben Monate Haft

In zahlreichen europäischen Ländern wie Finnland, Ungarn oder Deutschland ist das Entfernen von SIM-Locks auf Handys gesetzlich verboten. In Deutschland kann man nach einer Sperrfrist von 24 Monaten und gegen die Entrichtung einer Gebühr von 99,50 Euro (T-Mobile) einen Entsperrcode beantragen. Nun wurde ein 35-jähriger Mann in Göttingen aufgrund Entfernung des SIM-Locks und "Fälschung beweiserheblicher Daten" zu einer siebenmonatiger Haft auf Bewährung verurteilt, berichtet Focus-Online.

Präzedenzfall

In Deutschland gäbe es dem Richter zufolge zur SIM-Lock-Entfernung bisher keine weit verbreiteten Strafurteile, wodurch das Urteil maßgeblich für künftige Fälle sein könnte. Der Verteidiger hatte für seinen Mandanten Freispruch gefordert, da er keine Strafhandlung vorliegen sah, sondern höchstens eine zivilrechtliche Vertragsverletzung. Das Göttinger Gericht urteilte großteils im Sinne des Staatsanwalts, der auf neun Monate Bewährungsstrafe plädiert hatte.

Prozessreihe

Zwischen 2005 und 2010 hatte der 35-Jährige für eine Reihe von Kunden Hunderte von Mobilfunkgeräten entsperrt, die Klage bezieht sich auf zehn Fälle. Demnächst, so die Göttinger Staatsanwaltschaft, soll gegen weitere Personen eine Klage wegen unrechtmäßiger SIM-Lock-Entsperrung eingebracht werden. Laut richterlichem Urteil sei die Zugangssperre der Mobilfunker nicht ideal, aber müsse vom Kunden respektiert werden. (ez, derStandard.at, 05. Mai 2011)