Salzburg - Rund eine Million Euro an Steuern soll der ehemalige Herausgeber des Gastronomieführers Gault-Millau hinterzogen haben. Nun steht der Pensionist zusammen mit seiner Frau in Salzburg vor dem Schöffensenat.

"Durch Vorschieben einer Verlagsanstalt in Liechtenstein" soll er laut Anklage zwischen 1996 und 2005 seine Einkünfte verschleiert haben. 321.167 Euro an Umsatzsteuer und 721.696 Euro an Einkommenssteuer habe der Ex-Herausgeber so am Fiskus vorbeigeschleust. Seine Frau sei dubiose Vertragsverhältnisse mit ihrem Mann und dem Verlag eingegangen und habe sich so vorsätzlich beteiligt.

Die Verteidigung plädiert auf nicht schuldig: Es gebe keine Hinweise, dass Gelder von der Verlagsanstalt in Vaduz an den Angeklagten geflossen seien. Darüber hinaus sei es doch eine Tatsache, dass der Gault-Millau "kein Geschäft ist", da der Guide nicht kostendeckend zu führen sei, betont Verteidiger Gernot Franz Herzog. Die angegebene Summe vom Finanzamt sei eine unverständliche Schätzung. Überhaupt seien die Einkünfte der Briefkastenfirma in Vaduz ab 2001 dem Beschuldigten gar nicht zuzuweisen. Die Anstalt habe einer Frau aus Singapur gehört, mit der der ehemalige Herausgeber einen Werkvertrag geschlossen habe, erläuterte der Verteidiger. Anschuldigungen, die den Zeitraum vor 2001 betreffen, seien zudem bereits verjährt.

Im Zuge der Ermittlungen gegen den Ex-Herausgeber wurden zwei Hausdurchsuchungen durchgeführt und dabei zahlreiche Unterlagen sichergestellt. Herzog kritisierte den "sehr selektiven Akt", den das Finanzamt dem Schöffensenat übermittelt habe, und gab zu bedenken, dass nur belastendes und kein entlastendes Material sichergestellt wurde. Die Öffentlichkeit wurde zur Wahrung von Steuergeheimnissen vom Prozess ausgeschlossen, die Verhandlung vertagt. (ruep, DER STANDARD, Printausgabe, 6.5.2011)