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Viele Mängel bei der elektronischen Stimmenabgabe 2009.

APA-FOTO: GEORG HOCHMUTH

Wien - Nach der Premiere 2009 ist E-Voting, also die elektronische Stimmabgabe per Internet, bei den diesjährigen ÖH-Wahlen (24. bis 26. Mai) nicht mehr möglich. Insgesamt hatten 2.161 und damit weniger als ein Prozent der 230.000 wahlberechtigten Studenten das neue System genutzt. Ex-Wissenschaftsministerin Beatrix Karl (ÖVP) sprach zwar dennoch von einem "Erfolg", die für das E-Voting benötigte Bürgerkarte sei aber "noch nicht ausreichend akzeptiert". Bei der Bundeswahlbehörde hagelte es danach mehr Einsprüche als je zuvor, fast alle wegen E-Voting.

Die Wahl an der Uni Salzburg wurde aufgrund von Mängeln beim elektronischen Wählen für ungültig erklärt. Wegen der zeitlichen Nähe zur heurigen Wahl wurde sie allerdings nicht mehr wiederholt. Nach Beschwerden der Grünen und der Grünen und Alternativen Studierenden (GRAS) muss sich außerdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) damit auseinandersetzen. Das Höchstgericht soll klären, ob die elektronische Stimmabgabe dem freien, geheimen, persönlichen Wahlrecht sowie dem Recht auf Datenschutz entspricht.

Auch das im Zuge des E-Votings eingesetzte elektronische Wählerverzeichnis konnte sich nicht durchsetzen. Es hatte u.a. dazu geführt, dass Studenten nicht bzw. mehrfach wählen konnten. Das Ministerium sprach in diesem Zusammenhang von fehlerhaften Dateneingaben der Unis. (APA)