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Der kroatische Ex-Premier Sanader darf nach Kroatien ausgeliefert werden. Sanaders Anwalt legte Beschwerde ein.

Foto: AP Photo/Darko Bandic

Salzburg - Die kroatische Justiz ist ihrem Bemühen, den ehemaligen Ministerpräsidenten Ivo Sanader wegen des Verdachts der Korruption im eigenen Land vor Gericht zu stellen, einen Schritt näher gekommen: Das Landesgericht in der Stadt Salzburg, wo der frühere Politiker seit seiner Verhaftung im Lungau vor fünf Monaten inhaftiert ist, erklärte heute, Montag, die Auslieferung des 57-Jährigen für zulässig. Da dessen Anwalt Beschwerde einlegt, wird eine endgültige Entscheidung aber erst in einigen Wochen fallen.

Die gesetzlichen Voraussetzungen würden nun vorliegen, die Auslieferung Sanaders an Kroatien sei daher zulässig, begründete der Präsident des Salzburger Landesgerichtes, Hans Rathgeb, die Entscheidung in der heutigen Auslieferungs- und Haftprüfungsverhandlung. Erst am Freitagnachmittag der Vorwoche waren die schon vor Wochen beantragten Auslieferungsdokumente der kroatischen Behörden in Salzburg eingelangt.

Keine Enthaftung wegen Fluchtgefahr

Der Rechtsanwalt Sanaders, Werner Suppan, hatte die Freilassung des Kroaten gegen eine Kaution beantragt. Das Gericht wertete eine solche Maßnahme aber als nicht ausreichend und entschied gegen einen Enthaftung, weil weiterhin Fluchtgefahr bestehe. Da die Auslieferung heute als zulässig anerkannt wurde, ist die Haft auch nicht mehr befristet wie bisher. Gerüchten zufolge ist für den Ex-Premier für eine mögliche Haftentlassung schon eine Wohnung in Salzburg organisiert worden.

Anwalt kündigt Beschwerde an

Sanaders Anwalt kündigte zwei Beschwerden gegen den heutigen Gerichtsbeschluss an. Die erste richtet sich gegen die Fortsetzung der Haft, die zweite gegen die Entscheidung, dass die Auslieferung zulässig ist. Der Ex-Premier, der alle Vorwürfe bestreitet, möchte sich nämlich vor einem österreichischen Gericht verantworten. Laut seinem Anwalt sind in Kroatien die Voraussetzungen für ein faires Gerichtsverfahren im Sinne der Menschenrechtskonvention nicht gegeben. Suppan untermauerte seine Position in einer 50 Seiten umfassenden Analyse eines Expertenteams, die er im März dem Landesgericht vorgelegt hatte.

Der Ex-Premier habe zwar betroffen auf die heutige Entscheidung der Haft- und Rechtsschutzrichterin reagiert, "er wird aber weiter kämpfen", sagte Suppan nach der Verhandlung zur APA. "Wir haben bereits ausführlich die politische Einflussnahme in Kroatien dargelegt. Das Gericht ist aber nicht darauf eingegangen."

Vorwurf: Amtsmissbrauch und Bildung einer kriminellen Vereinigung

Der ehemalige Politiker war am 10. Dezember 2010 auf der Tauernautobahn in Salzburg festgenommen und anschließend in Auslieferungshaft genommen worden. Kroatien hat seine Auslieferung beantragt. Die dortige Justiz wirft ihm laut Haftbefehl Amtsmissbrauch und Bildung einer kriminellen Vereinigung vor. Durch dubiose Transaktionen über ihm nahe stehende Firmen soll er das kroatische Staatsbudget um sechs Millionen Euro geschädigt haben. Das Geld soll unter anderem in Geheimfonds der heute noch regierenden rechtskonservativen Partei Kroatische Demokratische Gemeinschaft (HDZ) geflossen sein.

Außerdem ermittelt in Österreich die Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen Sanader wegen des Verdachts der Geldwäsche. Das Ermittlungsverfahren sei noch im Laufen, erklärte am Montag Martin Ulrich, Sprecher der Behörde. Eine Tiroler Bank hatte Anzeige wegen des Verdachts auf Geldwäsche erstattet, weil auf Sanders Konten oder den Konten eines Familienmitglieds 1,3 Millionen Euro liegen sollen. Dabei handle es sich aber "um Geld, das er vor seiner politischen Tätigkeit in Kroatien im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit verdient hat", bestritt sein Verteidiger die Anschuldigungen. Eine angebliche Verwicklung in die Affäre der Kärntner Hypo Alpe Adria hat Sanader ebenfalls stets bestritten.

Konten freigegeben

Die österreichischen Konten des ehemaligen kroatischen Premiers Ivo Sanader sind laut seinem kroatischen Anwalt Goran Suic wieder freigegeben worden, berichtete die Agentur Hina. "Wir haben die Entscheidung der österreichischen Staatsanwaltschaft von der Abteilung Korruptionsbekämpfung erhalten, die seine Konten entsperrt haben. Denn die Ermittlungen haben ergeben, dass es keine Unrechtmäßigkeiten und Unregelmäßigkeiten gibt", so Suic im öffentlichen kroatischen Radio HR am Montag.

Eva Habicher, Sprecherin der Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien, bestätigte gegenüber der APA, dass die Konten teilweise wieder freigegeben worden sein. Dies betreffe jene Gelder, bei denen der Verdacht der Geldwäsche nicht erhärtet werden konnte. Um welche Summen es sich dabei handelt, konnte sich nicht sagen.

Habicher räumte aber ein, dass möglicherweise die Konten noch von der Staatsanwaltschaft Innsbruck blockiert würden, weil diese im Rechtshilfeverfahren für die kroatischen Behörden ermittle. Hansjörg Mayr, Sprecher der Innsbrucker Strafverfolgungsbehörde, konnte am späteren Montagnachmittag dazu aber keine Angaben mehr machen, weil der zuständige Sachbearbeiter nicht mehr erreichbar sei. (APA)