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Der als Zeuge geladene ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz am Freitag.

Foto: APA/Hochmuth

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Wien - ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz hat am Freitag vor Gericht zu publik gewordenen Forderungen des ehemaligen BZÖ-Stiftungsrates Walter Meischberger Stellung genommen. Meischberger hatte einen Bericht der Tageszeitung "Österreich" geklagt, die sinngemäß geschrieben hatte, er habe vom ORF unter Berufung auf Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser 2 Millionen Euro gefordert. Wrabetz, der dazu als Zeuge Stellung nahm, erklärte, es habe lediglich Überlegungen zur Umsetzung eines Fernsehprojektes gegeben - mit einem veranschlagten Rahmen von 3 Mio. Euro.

Unter Wahrheitspflicht wurde Wrabetz bei dem Prozess vor allem von "Österreich"-Anwalt Peter Zöchbauer ausführlich zu den in den Medien aufgetauchten E-Mails befragt, die Meischberger an ihn gerichtet hatte. Am 30. August 2007, also rund ein Jahr nach der ORF-Generalswahl hatte Meischberger etwa geschrieben: "Ich möchte Dich daran erinnern, das [sic] Du mir das Budget von 3 Mio. Euro pro Jahr für eine wöchentliche Magazinsendung an einem Sendeplatz auf ORF 2 vorgegeben hast."

Marktpreis

Wrabetz schilderte vor Gericht, dass es Überlegungen zu einem Fernsehprojekt gegeben habe. "Da wurde gesprächsweise geäußert, dass ein Magazin dieser Art ein Sendungsbudget in der Größenordnung von drei Millionen Euro hat. Es gab dazu aber keine Kalkulation", so der ORF-General. Die Summe sei "in etwa das, was der Marktpreis für so eine Sendung ist". Je nach Studiokosten oder etwaigen Stars, die man verpflichte, würden die Kosten steigen oder nicht. "Daher war das nur ein Rahmen." Umgesetzt wurde das Projekt nie. "Soweit ich mich erinnern kann, habe ich auf dieses Mail nicht geantwortet und es hat auch keine weiteren Gespräche gegeben", so Wrabetz. Dass es eine Geldforderung an den ORF in Berufung auf Grasser gegeben habe, verneinte er.

Zum Online-Projekt "D.ORF", auf dessen Umsetzung Meischberger im September 2008 pochte, nachdem es öffentlich bereits abgesagt war, meinte Wrabetz, dass "nur besprochen wurde, dass wir das rechtlich nicht machen können". Umgesetzt wurde auch dieses Projekt in der Folge nicht.

Geld für zwei Präsentationen

Der ORF-General erklärte außerdem, dass Meischberger für zwei Präsentationen bezahlt worden sei. Dieser habe im Jahr 2009 zwei Leistungen seiner Agentur für den ORF "in der Größenordnung von 4.000 Euro" in Rechnung gestellt.

Keine Vereinbarungen im Zuge der Wahl

Meischberger, der selbst beim Prozess auftauchte, obwohl er gar nicht geladen war, nahm ebenfalls Stellung, nachdem er in den Zeugenstand gerufen wurde. Dass seine Stimme bei der ORF-Wahl 2006 für Wrabetz an Bedingungen geknüpft gewesen sei, bestritt er an dieser Stelle erneut - diesmal unter Wahrheitspflicht. Es habe keinerlei Vereinbarungen im Zuge der Wahl gegeben, so Meischberger. Zum Projekt "D.ORF" sagte er, dass klar gewesen sei, dass der ORF eine Online-Community von Gesetzes wegen nicht umsetzen könne. Deshalb habe seine Agentur dem ORF eine Medienkooperation in der Umsetzung der Plattform angeboten. Das Konzept sei aber nicht weiter verfolgt worden.

Befragt wurde auch ORF-Onlinedirektor Thomas Prantner, der erklärte, von jenem E-Mail Kenntnis zu haben, das Meischberger am 30. August 2007 verschickt habe. Dieses sei auch an ihn ergangen wegen Onlineprojekten, die nie umgesetzt wurden.

Die Verhandlung wurde vertagt. Als Zeuge wurde der Chef einer Wiener Werbeagentur beantragt.

ÖVP-Kritik

"Bis gestern dementierte der ORF-General kolportierte geheime E-Mail-Absprachen zwischen ihm und Walter Meischberger, heute vor Gericht kam Wrabetz unter Wahrheitspflicht die Erinnerung plötzlich wieder, dass es 'Überlegungen und Gespräche über ein Fernsehprojekt' gegeben hat", so ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch.

Der ÖVP-Generalsekretär mutmaßt, dass es noch mehr aufzudecken geben könnte: "Die Frage ist, an was sich Wrabetz noch erinnern kann, wenn er noch ein bisschen mehr nachdenkt." In einem auch von Gebührenzahlern finanzierten öffentlich-rechtlichen Unternehmen dürfe es jedenfalls laut Rauch "keinen Platz für dubiose Geschäftemacherei geben und schon gar nicht den Hauch eines Verdachts des Stimmenkaufs". Der ehemalige BZÖ-Stiftungsrat Meischberger hatte am Freitag vor Gericht hingegen erneut betont, es habe keinerlei Vereinbarungen im Zuge der Wahl gegeben.

"Scherzmail"

Rauch kritisiert weiters den Umgang des Generaldirektors mit seinem Aufsichtsgremium, dem Stiftungsrat: "Wrabetz muss sich auch die Frage stellen lassen, wie ernst er den ORF-Stiftungsrat nimmt, wenn er vor diesem obersten Gremium des ORF behauptete, es habe keine Geheimabsprachen gegeben." Vom Stiftungsrat wurde Wrabetz bereits Anfang März zu jenem Meischberger-Mail befragt, das am Freitag auch vor Gericht zitiert wurde. Damals soll Wrabetz das Schreiben vor dem Gremium als "Scherzmail" abgetan haben. Vor Journalisten betonte er im März: "Ich habe gesagt, dass ich viele Mails bekomme und dass es wohl offenkundig ist, dass es nicht um ein ernstzunehmendes Mail im Sinne einer Vereinbarung geht, sondern eine gewisse Unernsthaftigkeit gehabt haben muss." (APA)