Landesgericht Wiener Neustadt. Schon wieder. Gerade erst ist dort der Tierschützerprozess mit der größtmöglichen Blamage für die beteiligten Justizvertreter zu Ende gegangen. Die Richterin, deren Verhandlungsführung selbst Kultstatus erreichte, begründete ihren Freispruch für die Tierschützer mit einem vernichtenden Urteil über die voreingenommene und inkompetente polizeiliche Ermittlungsarbeit.

Aber der Staatsanwalt muss sich ja daraus genügend Tat- sachensubstrat zusammengedacht haben, um eine - auf Luft basierende - Anklage zu erheben. Und hartnäckigst, sogar mit anfänglicher dreimonatiger U-Haft, zu verfolgen. Und jetzt auch noch eine Richterin am Unabhängigen Verwaltungssenat wegen angeblicher Unterstützung der (freigesprochenen) Tierschützer weiter zu verfolgen. Ein anderer Wiener Neustädter Staatsanwalt wiederum verfolgte einen ORF-Redakteur im Zusammenhang mit einer Reportage über Skinheads wegen Wiederbetätigung (!), bis ihm eine Oberinstanz das abdrehte. Aber es gibt auch Milde am Landesgericht Wiener Neustadt: Einen verurteilten Kinderschänder ließ man auf freiem Fuß und in die Wiederholungstäterschaft, wegen "Klaustrophobie". Stationäre Untersuchung? Brauch ma net.

Der Kinderschutzverein Möve spricht von "Minderleistung" der Justiz. Wieso? Bei den Tierschützern und dem ORF-Redakteur haben sie eh Fleißaufgaben gemacht. (rau, DER STANDARD, Printausgabe, 14./15. Mai 2011)