Österreichische Rundfunkgesetze.

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Wien - Matthias Traimer und Michael Kogler sind jene Juristen, die aus Vorstellungen von Medienpolitik (und medialen Sozialpartnern) Rundfunkgesetze formulieren. So kommen sie im Vorwort ihrer neuen Bibel des österreichischen Rundfunkrechts nicht um einen Stoßseufzer herum.

"Mag man der österreichischen Mediengesetzgebung auch da und dort berechtigte Kritik entgegenhalten und insbesondere den einen oder anderen ,Schnellschuss', der sich etwa am Ende der parlamentarischen Arbeiten noch in den Gesetzestext hineinschleicht bedauern", schreiben der Leiter der Medienabteilung im Verfassungsdienst des Kanzleramts, sein Vize sowie ihr zur Medienbehörde abgewanderter Kollege Michael Truppe in ihrem Vorwort.

Dritte Auflage

Die EU und ihre Wettbewerbsbehörde sind verantwortlich, dass Kogler, Traimer und Truppe ihren Wälzer mit dem etwas trockenen Titel "Österreichische Rundfunkgesetze" für die dritte Auflage runderneuern mussten: Die EU-Richtlinie über audiovisuelle Dienste war in österreichische Gesetze zu übertragen. Das EU-Verfahren über den ORF führte zur 2010 beschlossenen Novelle des ORF-Gesetzes und zu neuen Aufgaben für die runderneuerte Medienbehörde. Erstmals bestimmen zum Beispiel nicht mehr alleine der ORF und seine Organe, wieviel Gebühren die Anstalt einhebt. Das nächste Mal wird ihre Höhe 2012 überprüft.

Auf nun 982 Seiten liefern sie Gesetzestexte, Erläuterungen, Interpretationen und verweisen auf Gerichtsentscheide. Dass oft Gerichte das Rundfunkrecht mitbestimmten, erklären die Autoren auch gleich: "Zunächst sehr zögerlich" ließ Österreich privaten Rundfunk zu. Seither konstatieren sie ein "nicht enden wollendes Spannungsverhältnis" zwischen öffentlich-rechtlich und privat. Begründet mit der "historisch bedingten und vom Gesetzgeber lange Zeit protegierten übermächtigen Marktstellung des ORF gegenüber inländischer Konkurrenz", mit Konkurrenz aus Deutschland und Internet.

Das "hehre Ziel der Medienpolitik", es möglichst allen Interessengruppen recht zu machen, "wird auch weiterhin den Beigeschmack der (von der Kritik nicht verschonten Kompromisslösung mit sich tragen müssen", schreiben die drei. Ihr Trost: Europa zeige, dass das nicht allein typisch österreichisch ist. (Harald Fidler/DER STANDARD; Printausgabe, 16.5.2011)