Wiener Neustadt - Der wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Haftstrafe verurteilte Wiener Neustädter, der wegen einer ihm attestierten Persönlichkeitsstörung auf freiem Fuß war und wegen des Verdachts, wieder einschlägige Delikte begangenen zu haben, in U-Haft wanderte, bleibt vorläufig hinter Gittern: Es bestehe Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr, sagte Erich Habitzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, am Freitag im Anschluss an eine Haftprüfung.

Im Fall des 46-Jährigen geht es laut der Anklagebehörde neben Kinderpornografie auch um Stalking, teils vollendete, teils versuchte Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen. Die U-Haft sei vorerst bis 20. Juni verlängert worden, sagte Habitzl.

Fall erregte Aufsehen

Der Fall hat vor allem deshalb so viel Aufsehen erregt, weil sich der Niederösterreicher nach einer Ende Juli 2009 rechtskräftig gewordenen Verurteilung wegen Haftunfähigkeit auf freiem Fuß befand und verdächtig ist, sich wieder in einschlägiger Weise betätigt zu haben. Der Gerichtspsychiater hatte dem Verurteilten eine "organisch bedingte Persönlichkeitsstörung" attestiert. Ein neues Gutachten soll diesen Befund nun überprüfen.

Der wegen sexuellen Missbrauchs verurteilte 46-Jährige wurde am 4. Mai wegen ähnlich lautender Vorwürfe festgenommen. Seither sitzt er in U-Haft. Laut dem Sprecher des Wiener Neustädter Landesgerichts, Hans Barwitzius, spielt hier die Haftfähigkeit keine Rolle. (APA)