Seit 20. Mai läuft das Projekt "Soziale Hängematte", bei dem 20 Personen versuchen, mit 400 Euro (berufstätig) bzw. 270 Euro (nicht berufstätig) einen Monat lang auszukommen. Warum man genau auf diese Beträge gekommen sei, erklärt Thomas Jedlizka von der Schuldenberatung Salzburg damit, dass man "eine eigene abstrakte Berechnung" herangezogen habe, die sich aber am Salzburger Mindestsicherungsgesetz orientiere.

Das Gesetz schreibt einen "Mindeststandard für Lebensunterhalt" von 560 Euro vor. Zusätzlich werden Miete plus Betriebskosten finanziert, die aber für eine Garconniere in der Stadt Salzburg maximal 380 Euro betragen. Bei Berufstätigen werden des Weiteren noch 135 Euro Mehrkosten (Kleidung, Transport etc.) einkalkuliert - diesen Differenzbetrag habe man auch in das Projekt übernommen, so Jedlizka.

Auch Arbeitende haben Anspruch

Wie es dazu kommen könne, dass auch arbeitende Personen Anspruch auf eine Mindestsicherung hätten, erklärt Jedlizka anhand eines "working poor"-Beispiels: "Wenn ein geschiedener Mann 1.500 Euro verdient und davon 750 Euro an Alimenten an seine Ex-Frau und seine zwei Kinder zahlen muss sowie 400 Euro für die Miete anfallen, bleiben ihm in Summe nur 350 Euro. Die 20 Euro Differenz zur tatsächlichen Miete müssen jedoch von den 560 Euro Mindeststandard finanziert werden. Der geschiedene Mann hat demnach einen Anspruch auf 190 Euro Mindestsicherung."

Da das Projekt "Soziale Hängematte" nur einen Monat läuft, wurden spezielle Rahmenbedingungen vorgegeben. Mit den 400 bzw. 270 Euro müssen die gesamte Ernährung und Verpflegung sowie Telefon, Internet, Kabelfernsehen, Putzmittel, Toilettenartikel, Kosmetika, Zigaretten, Freizeitaktivitäten, kulturelles Leben, Hobbies, rezeptfreie Medikamente, Geschenke und Zeitungsabonnements bestritten werden. Ausgenommen sind tatsächliche Wohnungskosten, Kleidung, Möbel, tatsächliche Versicherungen, tatsächliche Kosten für Mobilität, Sparformen, Fernseh- und Rundfunkgebühren sowie rezeptpflichtige Medikamente. (mob, derStandard.at, 20.5.2011)