Im Berufungsprozess um das Sex-Video von Schauspieler Ottfried Fischer hat das Landgericht München am Montag einen ehemaligen "Bild"-Reporter freigesprochen. Die Vorsitzende Richterin Susanne Hemmerich sah den Tatvorwurf der Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unbefugte Bildaufnahmen als nicht erfüllt an.

Der Journalist war in erster Instanz wegen der genannten Anklagepunkte zu 14.400 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Laut Amtsgerichts-Urteil hatte der ehemalige "Bild"-Mitarbeiter Fischer ("Der Bulle von Tölz") mit einem Video, das den Schauspieler beim Sex mit zwei Prostituierten zeigte, zu einem Exklusiv-Interview genötigt.

Tief enttäuscht über das Urteil zeigte sich Fischer: "Pressefreiheit bedeutet nicht Erpresserfreiheit", sagte der Schauspieler in einer Aussendung.

Und weiter: "Denn für mich steht nach wie vor außer Frage, dass ich die Veröffentlichung des Videos nur durch die erzwungene 'Kooperation' verhindern konnte, zu der ich heute nicht länger bereit bin." Die nächste Instanz werde zum "richtigen Ergebnis" kommen, so Fischer. (APA/red)