Wien - Die Finanzmarktaufsicht hat das bis 31. Mai 2011 befristete Verbot für ungedeckte Leerverkäufe am Kassamarkt für österreichische Finanztitel bis 30. November 2011 verlängert. Betroffen sind Aktien der Erste Group Bank AG, der Raiffeisen Bank International AG (RBI), der UNIQA Versicherungen AG und der Vienna Insurance Group Wiener Städtische Versicherung AG (VIG), teilte die FMA heute, Dienstag, mit. Vom Verbot ausgenommen seien nur kurzfristige ungedeckte Leerverkaufspositionen, die "Market Maker" oder "Specialists" im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen eingehen.

Die FMA verbietet den ungedeckten Leerverkauf von Finanztiteln seit 27. Oktober 2008. Das Verbot gilt immer für maximal 6 Monate. Geplant ist eine europaweit einheitliche Regelung. Die EU-Finanzminister haben sich wie berichtet Mitte Mai für ein Verbot ungedeckter Leerverkäufe auf spekulative Termingeschäfte mit Aktien oder Staatsanleihen ausgesprochen, die nicht zur Absicherung von Kursrisiken dienen. Es soll aber nicht für ungedeckte Kreditausfallversicherungen (CDS) auf europäische Staatsanleihen gelten. Das Europa-Parlament will, wie zuletzt auch Deutschland, bei CDS weitergehen als die meisten EU-Mitgliedstaaten.

Mit dem Verbot von Leerverkäufen sollen Spekulationen auf fallende Aktienkurse verhindert werden. Bei einem ungedeckten Leerverkauf verkaufen Investoren Aktien, die sie weder besitzen noch geliehen haben. Sie spekulieren auf fallende Kurse, um sie dann billiger zurückkaufen können. (APA)