Das Justizministerium hat Helmut Elsners jüngste Schlappe beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg offenbar mit großer Freude zur Kenntnis genommen. "Eine Bestätigung der österreichischen Gerichtsbarkeit", schallt es aus dem Palais Trautson. Eh. Aber was bleibt, ist die Frage, ob die ganze Causa auch gerecht ist. Immerhin ist Elsner derzeit der einzige aus der Riege der Bawag-Verurteilten hinter Gittern.

Gerade in letzter Zeit wurde deutlich, dass die Justiz auch mit anderen Maßen misst: In Tirol wurde der Fall eines Kinderschänders bekannt, der trotz Verurteilung zu sieben Jahren Freiheitsentzug monatelang bis zur Berufungsverhandlung auf freiem Fuß bleiben durfte. Und in Niederösterreich konnte ebenfalls ein Sexualstraftäter jahrelang seiner Haftstrafe entgehen, weil er psychische Probleme vorgab, aber nie eine Therapie absolvierte.

Helmut Elsner dürfte es wohl dennoch bald geschafft haben. Kommenden Jänner wird er die Hälfte seiner zehnjährigen Gefängnisstrafe verbüßt haben. Dann kann er, wie jeder Vollzugshäftling, um vorzeitige bedingte Entlassung ansuchen. Was ihm wohl auch gewährt wird - mit oder ohne Fußfessel. Denn von einer schlechten Führung des herzkranken Ex-Bankers ist nichts bekannt. Die unermüdlichen Versuche (auch seiner Frau), sein Recht auszuschöpfen, können nicht gegen ihn verwendet werden.

Andererseits, ein Recht haben heißt nicht recht haben. (Michael Simoner, DER STANDARD, Printausgabe, 25.5.2011)