Die Deutsche Telekom hat sich mit einer Millionenklage gegen die staatseigene Förderbank KfW durchgesetzt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Dienstag auf Revision der Telekom ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln auf und verwies es zur Neuverhandlung zurück. Bei der Klage ging es um 112 Mio. Euro, Hintergrund ist ein Gerichtsverfahren von 2005 in den USA.

Die Telekom musste ihnen 112 Mio. Euro zahlen

Dort hatten Aktionäre geklagt, nachdem die T-Aktie in den Keller gegangen war. Sie fühlten sich von der Telekom nicht gut genug informiert und erhielten Recht. Die Telekom musste ihnen 112 Mio. Euro zahlen. Das Geld wollte das Unternehmen von ihren damaligen Großaktionären Bund und KfW zurückhaben. Diese hätten den Börsengang samt Werbekampagne angeordnet und seien damit auch für Mängel verantwortlich, begründete die Telekom ihre Forderung. (APA/dpa)