Wien - Jetzt ist es offiziell: Fußball-Rekordmeister Rapid Wien hat gegen das am vergangenen Mittwoch vom Bundesliga-Strafsenat ausgesprochene Urteil (Geldstrafe 50.000 Euro und zwei Spiele ohne Zuschauer im Hanappi-Stadion) fristgerecht und grundsätzlich Protest eingelegt. Die Liga bestätigte am Montag den Erhalt des Einspruchs, den Rapid-Anwalt Nikolaus Rosenauer als Präsidiumsmitglied am Vormittag per Fax abgeschickt hatte.

"Damit haben wir, ohne die Begründung des Urteils zu kennen, unser Recht gewahrt", sagte Rapid-Manager Werner Kuhn, dem in der Vorwoche die Strafe in nur zwei Zeilen mitgeteilt worden war. So schlimm die Bilder während der Ausschreitungen beim Derby am 22. Mai gewesen seien, habe Rapid alle Auflagen der Liga, der Behörde und der Exekutive übererfüllt, versicherte Kuhn.

Langversion des Urteils Ende der Woche

"Daher sind wir neugierig, was uns vorgehalten wird, was wir unterlassen haben oder was die Alternative zu den getroffenen Maßnahmen gewesen wäre", meinte Kuhn, der die schriftliche Langversion des Urteils der Fußball-Richter Ende der Woche erwartet. "Wir werde alles besprechen und prüfen", kündigte der Manager an. Rapid hat dann 14 Tage Zeit, neuerlich Einspruch einzulegen. Wenn die Grünweißen nochmals ihr Veto einlegen, wird sich damit das Protest-Komitee in zweiter Instanz damit beschäftigen.

Die Rapidler sind nach Ausschreitungen während des Wiener Derbys am 22. Mai zu höchsten Strafe der Bundesliga-Geschichte verurteilt worden. Beim Stande von 0:2 im Hanappi-Stadion waren rund 200 grünweiße Fans, zum Teil "Söldner" aus dem Ausland, auf das Feld gestürmt, um ihren Unmut über die Leistung zu äußern. Der Abbruch erfolgte in der 26. Minute. Die Partie wurde zunächst mit 3:0 für die Gäste strafverifiziert. (APA)