Peter Dirnberger, Gesellschafter und Geschäftsführer der Wiener Werbeagentur DDFG, betätigte Dienstagnachmittag vor Gericht eine Sitzung im Sommer 2008 über Walter Meischbergers Social-Media-Projekt D-ORF mit dem ORF. Als Teilnehmer nannte Dirnberger vor Gericht ORF-General Alexander Wrabetz, Onlinedirektor Thomas Prantner, Walter Meischberger und dessen Tochter.
Dirnberger beschrieb seine Rolle als Auskunftsperson, ob die Werbewirtschaft an einem Projekt wie D-ORF Interesse hätte. Einige seiner Kunden wären "als Sponsoren infrage gekommen". Meischberger habe D-ORF konzipiert und wollte das "betreiben in Kooperation mit dem ORF oder nicht in Kooperation mit dem ORF". Bei dem Treffen sei auch ein Budgetplan besprochen worden, nicht aber ein Honorar für Meischberger. An Zahlen könne er sich nicht erinnern, zwei bis drei Millionen Euro, nach denen die Richterin frage, wären aber durchaus eine realistische Budget-Größenordnung. Diese Millionen behauptete "Österreich" als Forderung Meischbergers an den ORF.
Nach Dirnbergers Zeugenaussage ist im Wiener Straflandesgericht ein medienrechtliches Verfahren entschieden worden, das der ehemalige, vom BZÖ nominierte ORF-Stiftungsrat Walter Meischberger gegen die Tageszeitung "Österreich" angestrengt hatte. Das Blatt hatte im Vorjahr sinngemäß berichtet, Meischberger habe vom ORF per E-Mail unter Berufung auf Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser 2 Millionen Euro gefordert, was von Meischberger und ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz dementiert wurde. In dem Gegendarstellungs-Verfahren blieb Meischberger zumindest in erster Instanz siegreich.
"Es hat ein Fernseh-Projekt gegeben. Es hat ein Budget gegeben von 2 bzw. 3 Millionen Euro. Das hat aber nichts mit dem Inhalt des Artikels zu tun, wo unterstellt wurde, der Herr Meischberger habe ohne entsprechende Gegenleistung Geld gefordert", stellte Richterin Karin Beber fest. Der Ex-Stiftungsrat erhielt eine Entschädigung von insgesamt 4.000 Euro zugesprochen - der Bericht war sowohl in der Print- als auch in der Online-Ausgabe der Tageszeitung publiziert worden und wurde vom Gericht mit jeweils 2.000 Euro in Rechnung gestellt.
"Österreich" meldet Berufung an
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. "Österreich"-Anwalt Peter Zöchbauer meldete umgehend volle Berufung an, "weil der Mailverkehr ja existiert", wie er insistierte.
Meischberger hatte Wrabetz mehrfach angemailt, wobei er etwa am 30. August 2007 - also rund ein Jahr nach der ORF-Generalswahl - festhielt: "Ich möchte Dich daran erinnern, das [sic] Du mir das Budget von 3 Mio. Euro pro Jahr für eine wöchentliche Magazinsendung an einem Sendeplatz auf ORF 2 vorgegeben hast." (red, APA)