Der Stabilität- und Wachstumspakt (SWP) nimmt einen zentralen Standpunkt im Governance System der Eurozone ein. Mit Aufgabe der nationalstaatlichen währungspolitischen Souveränität wurde es notwendig, die teilnehmenden Mitgliedstaaten zur fiskalpolitischen Mäßigung in irgendeiner Form zu binden. Einzelne Mitgliedstaaten hätten sonst den Anreiz, ein haushaltspolitisches Defizit zu fahren, ohne die währungspolitischen Konsequenzen wie Inflation oder Abwertungsdruck zu tragen. Dieses Trittbrettfahrer-Problem sollte mittels des mit Sanktionsmöglichkeiten ausgestatteten SWP gelöst werden.

Status Quo - Zwei Referenzwerte, ein Verfahren

Die Grundzüge des SWP wurden dabei schon 1992 mit Hinblick auf die Wirtschafts- und Währungsunion im Vertrag von Maastricht festgeschrieben. Artikel 104c zurrte das Grundgerüst des SWP fest. In Protokoll fünf wurden darauf aufbauend die zwei bis heute gültigen Referenzwerte definiert: ein Haushaltsdefizit von maximal minus 3% des BIP sowie eine Gesamtverschuldungsgrenze von maximal 60% des BIP. Der SWP bekam auch ein paar "starke" Arme, um diese Referenzwerte einzuhalten.

Der präventive Arm betraute die Kommission mit der Überwachung der Haushaltslage und der Höhe des öffentlichen Schuldenstandes in den einzelnen Mitgliedstaaten. Für den Fall, dass ein Euroland das zulässige Haushaltsdefizit überschreiten sollte, so kam der korrektive Arm - auch als "Verfahren bei übermäßigem Defizit" oder kurz "Defizitverfahren" bekannt - zum Einsatz. Dabei wird das betroffene Euroland vom Rat, also den anderen Mitgliedsstaaten, zum Defizitabbau aufgefordert und konnte als Sanktion sogar eine Geldbuße aufgebrummt bekommen. Passiert ist das trotz Einleitung mehrerer solcher Verfahren, auch gegen Deutschland und Frankreich, freilich nie. Stattdessen wurde das Verfahren 2005 in einer Reform aufgeweicht und es Mitgliedsstaaten dank neuer Berechnungsmethoden erleichtert unter der 3% Marke zu bleiben.

Als letzten Akt führte die Finanz- und Wirtschaftskrise in jüngster Vergangenheit de facto zu einem zeitweiligen Aussetzen des SWP, bis die Euromitgliedstaaten wieder zu einem normalen Wachstumspfad zurückgekehrt sind. Auch die in einer Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Europäischen Ratspräsidenten Herman Van Rompuy ausgearbeiteten Reformen, deren Umsetzung für diesen Monat angekündigt ist, wird an der Wirksamkeit des SWP wohl nicht viel ändern.

Die "Erbsünde" - Die Fixierung auf das Haushaltsdefizit

In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu erkennen, dass der SWP seit Maastricht nur auf die Einhaltung eines Referenzwertes abzielt: das 3%-ige Haushaltsdefizit. Als eines der größten Probleme, die mit der Fixierung auf das Haushaltsdefizit einhergehen, bleibt die in der Vergangenheit häufig beobachtete Praxis von Defizitsündern die 3%-Grenze nur kurzfristig zu erfüllen, um so Zeit zu gewinnen und das Defizitverfahren von neuem zu starten. Es bleibt dem Autor dieser Zeilen ein Rätsel, warum man sich bei Reformen des SWP bis heute beharrlich geweigert hat, den zweiten in Maastricht festgelegten Referenzwert - die Gesamtverschuldungsrate von unter 60% des BIP - als Basis des "Defizitverfahrens" zu Grunde zu legen. Der Blick auf die nackten Zahlen bei Eurostat verrät, dass dieser Referenzwert in der Eurozone nur mehr von fünf (!) Ländern eingehalten wird: Estland, Luxemburg, Slowenien, der Slowakei und Finnland.

Eine Komplementierung des bisherigen Sanktionsmechanismus, der sich ausschließlich auf die Höhe des Haushaltsdefizits beschränkt, hin zu einem Mechanismus, der auch die Gesamtverschuldung mit einbezieht, ist lange überfällig. Dies würde zu einer langfristigen Nachhaltigkeit öffentlicher Finanzen statt der Erreichung eines punktuellen Referenzwertes führen. Die ursprüngliche Konzentration auf das Haushaltsdefizit lässt sich historisch vielleicht damit erklären, dass es der politische Wille bei der Schaffung der Eurozone war, auch Italien, Belgien und Griechenland mit einzuschließen, deren Gesamtverschuldung Ende der 90er Jahre bereits deutlich über 60% des BIP lag. Während das Erreichen der Gesamtverschuldungszielmarke nämlich einen Aufgabenzeitraum von Dekaden darstellt, so lässt sich das Haushaltsdefizitkriterium oft sogar innerhalb eines einzigen Jahres erreichen - und genau so schnell wieder vergessen. (Leser-Kommentar, Markus Gastinger, derStandard.at, 8.6.2011)