Brüssel - Die Deutsche Telekom muss wegen unzulässiger Wettbewerbshinderung im Telefon-Ortsnetz ein Bußgeld von 12,6 Mio. Euro zahlen. Das entschied die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel. Sie schloss damit ein seit Mai vergangenen Jahres laufendes Kartellverfahren gegen den Bonner Konzern ab.

Vorleistungsentgelte zu hoch

"Viele neue Marktteilnehmer haben versucht, mit dem ehemaligen Monopolisten in Wettbewerb zu treten", sagte Wettbewerbskommissar Mario Monti. "Da die Vorleistungsentgelte der Deutschen Telekom für das Ortsnetzzugang über den entsprechenden Endkundentarifen lagen, war bisher kein Wettbewerber in der Lage, einen bedeutenden Marktanteil zu erlangen." Bisher sei in Deutschland nur ein sehr geringer Teil der Leitungen auf der so genannten letzten Meile vom Hauptverteiler bis zum Anschluss des Kunden tatsächlich Konkurrenten der Telekom zur Verfügung gestellt worden, hieß es weiter.

Rahmen nicht ausgeschöpft

Das EU-Kartellrecht erlaubt es der Kommission gegen Unternehmen vorzugehen, die mittels ihrer Marktmacht den Wettbewerb in unzulässiger Weise einschränken. Die EU-Behörde kann dazu Bußgelder bis zu zehn Prozent eines Unternehmens-Jahresumsatzes verhängen. Dieser Rahmen wurde aber bisher bei weitem nicht ausgeschöpft. (APA)