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"Adele Bloch-Bauer II" in der Österreichischen Galerie im Belvedere

Foto: APA/Barbara Gindl
Washington - Im Klimt-Bilderstreit zwischen Bloch-Bauer-Erbin Maria Altmann und der Republik Österreich beklagt der Anwalt der Klägerin Altmann, Randol Schönberg, den "Formalismus" auf Seiten der Österreicher. Während Österreich noch immer die Zuständigkeit der US-Gerichtsbarkeit bestreite, sähe man nicht das "ganze Bild", sagte er. "Es geht um die Gerechtigkeit für ein Nazi-Opfer, es geht darum wie die Republik Österreich heute mit den Enteignungen durch die Nazis umgeht".

Es sei "Österreichs Krankkeit" "sich in Details zu verfangen"

Die Anwälte und Juristen in den österreichischen Ministerien hätten sich auf die "Immunität des souveränen Staates" fixiert und würden deshalb die Gerichtsbarkeit in den USA bestreiten. "Das ist Österreichs Krankheit seit 60 Jahren", meinte Schönberg. "Sie verfangen sich so in die Details, dass sie nicht sehen was sie eigentlich tun: Sie verzögern die Ansprüche eines Nazi-Opfers, sie ziehen die Sache in die Länge".

Briefe ans Ministerium blieben unbeantwortet

Der Anwalt bedauert weiters, dass es in diesem Fall auf Seiten Österreichs keine Gesprächsbereitschaft gäbe. Die für Museen zuständige Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) bzw. ihr Ministerium hätten seine Briefe nicht beantwortet. Auch auf seine Ankündigung gegenüber den Anwälten der Republik, dass er sich diese Woche in Österreich aufhalte, habe niemand mit einem Gesprächsangebot reagiert.

Würden Altmanns Erben Klage weiterführen

Bei einem Treffen Gehrers vor vier Jahren mit der Klägerin und Bloch-Bauer-Erbin, der heute 87-jährigen Maria Altmann, habe die Ministerin lediglich über private Dinge gesprochen. Bei einem Gespräch mit der betagten Frau Altmann habe ein österreichischer Anwalt als erstes die Frage gestellt, "Haben Sie Kinder?" - was Schönberg nicht als privates Interesse an der Familie Altmann sondern als Recherche deutet, ob im Falle ihres Ablebens die Klage von ihren Erben weitergeführt werde. "Frau Altmann hat vier Kinder", hält er fest.

Über Zuständigkeits-Einspruch der US-Gerichte wird diese Woche entschieden

Im Verfahren um einen möglichen Rückgabeanspruch der Bloch-Bauer-Nichte Maria Altmann hat nun ihr Anwalt gegen eine Entscheidung vom US-Höchstgericht Einspruch erhoben. Das Höchstgericht in Washington DC hatte auf Antrag der beklagten österreichischen Seite den Beginn einer inhaltlichen Prüfung der Ansprüche durch ein kalifornisches Gericht erster Instanz vorerst gestoppt. Über den Einspruch der Kläger-Seite gegen diese Entscheidung, die laut Anwalt Schönberg eine weitere Verzögerung mit sich brächte, werde das Höchstgericht vermutlich diese Woche entscheiden, erwartet er.

Weiteres Klage-Szenario

Wenn die Republik Österreich, wie von ihren Anwälten angekündigt, beim US-Höchstgericht eine Revision gegen die Entscheidung des kalifornischen Berufungsgerichts einbringt, also die Zuständigkeit der US-Gerichtsbarkeit in Frage stellt, werden die Höchstrichter im Herbst entscheiden ob sie sich überhaupt mit dem Fall beschäftigen, führt Schönberg aus. Jährlich würden nur ca. 80 bis 100 Fälle aus den ganzen USA vom Höchstgericht überhaupt angenommen. Eine Entscheidung des Supreme Court, ob in diesem Fall die US-Gerichte zuständig seien, werde dann erst im Juni 2004 gefällt.

Vorgeschichte

Im Prozess geht es um die Rückgabe der Bilder von Gustav Klimt "Adele Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)" und "Häuser in Unterach am Attersee" sowie "Amalie Zuckerkandl", die sich früher im Besitz der österreichischen Industriellenfamilie Bloch-Bauer befanden. Die ersten fünf Bilder sind im Testament von Adele Bloch-Bauer erwähnt, in dem sie ihren Mann Ferdinand bat, nach seinem Tode die Bilder der Republik Österreich bzw. der Österreichischen Galerie zu schenken.

Der jüdische Industrielle und Gegner der Nationalsozialisten, Ferdinand Bloch-Bauer, wurde aber in der NS-Zeit enteignet und musste in die Schweiz flüchten, die Bilder wurden noch zu seinen Lebzeiten von einem von den Nazis eingesetzten "kommissarischen Verwalter" an das Museum übergeben bzw. verkauft. Ferdinand Bloch-Bauer hatte in seinem Testament seinen Neffen und seine zwei Nichten als Alleinerben eingesetzt. Das Gerichtsverfahren soll nun klären, wer rechtmäßiger Eigentümer der wertvollen Bilder ist: Die Republik Österreich oder Bloch-Bauer-Nichte und -Erbin Maria Altmann. (APA)