Wien - Studenten, die länger als drei Wochen ins Krankenhaus müssen, können ab dem Wintersemester 2003/04 die Studiengebühren für das betreffende Semester zurückfordern. Das meldet die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) in einer Aussendung am Dienstag. Zur Kasse gebeten wird dabei jene Versicherung, die man mit der Einzahlung des ÖH-Beitrages automatisch abschließt.
Der Vorteil der Sache: Der erkrankte Studiosus kann trotz Rückerstattung der Gebühren nach seiner Genesung ganz normal weiter studieren und - sofern er nicht zu viel versäumt hat - sogar Prüfungen ablegen und das Semester normal beenden. Im Gegensatz zu einer Beurlaubung wegen Präsenzdienstes oder Kinderbetreuung bleibt der Betreffende dabei inskribiert, hieß es seitens der ÖH.
Diese Leistung sei mit dem neuen Versicherungspartner, der Wiener Städtischen Versicherung, ausgehandelt worden. Wie schon bisher gehen 0,36 Euro des ÖH-Beitrages von 14,86 Euro auf das Konto der Versicherung. Damit ist jeder Studierende auf dem Weg zur und auf der Universität unfall- und haftpflichtversichert.
Eine Rückzahlung der Studiengebühren ist auch an der Technischen Universität (TU) Wien wieder im Gespräch. Die Rückerstattung könnte dann schlagend werden, wenn ein Student wegen eines Uni-Verschuldens ein Semester verliert. TU-Rektor Peter Skalicky hatte dies in der Vorwoche angekündigt, seinen Vorschlag wegen Kritik von Studentenvertretern aber am Montag wieder zurück gezogen.
In einer Aussendung am Dienstag stellte der TU-Chef klar: "Das vorrangige Ziel der TU Wien ist es, Umstände zu vermeiden, die eine Rückzahlung der Studiengebühren überhaupt erforderlich machen. Unbenommen dessen werden wir uns für den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der neuen Uni-Rechts auf die Umsetzung meines Vorschlages vorbereiten". Das Ganze sei ein "Angebot der Fairness". "Blöder geht es nicht"
"Blöder geht es nicht, ich nehme alles zurück, die Studenten sollen zahlen, bis sie schwarz werden", donnerte der über die Reaktionen der ÖH-Vertreter sichtlich verärgerte TU- Rektor noch am Montag.
(APA/pm, nim/DER STANDARD, Printausgabe, 20.5.2003)