Wien - Österreichs Versicherungsagenten sind seit einem Jahr mit einem Problem konfrontiert, das ihnen ein konfuser Gesetzgebungsprozess eingebrockt hat. In der Novelle der Gewerbeordnung vom 1. August 2002 wurde die Tätigkeit von Mehrheitsagenten, deutlich eingeschränkt. Laut §137 Abs. 2 dürfen sie nur dann mehrere Versicherungsgesellschaften vertreten, wenn die von ihnen vertriebenen Produkte nicht in Konkurrenz zueinander stehen.

Diese Regelung ist nicht nur "ungerecht und nicht handhabbar", sondern war gar nicht beabsichtigt, sagt Peter Salek, Bundesgremialobmann der Versicherungsagenten in der Wirtschaftskammer Österreich. Denn noch vor dem Inkrafttreten der Novelle hat der Nationalrat am 10. Juli diese Bestimmung wieder gestrichen. Sie sei aufgrund einer Fehlinterpretation über die Auflagen der entsprechenden EU-Vermittlungsrichtlinie hineingeschrieben worden - offenbar auf Druck der Versicherungsmakler, die sich hier vor unliebsamer Konkurrenz schützen wollten, sagt Salek.

Keine Beachtung

Doch diese Streichung hat zehn Monate später immer noch keine Rechtskraft. Sie war in ein größeres Paket eingebettet, in dem es auch um eine föderale Kompetenzverlagerung geht, dem alle neun Bundesländer zustimmen müssen. Dies ist bisher nicht geschehen. Neuwahlen, Regierungsbildung und zuletzt die Pensionsreform haben dazu beigetragen, dass die Versicherungsagenten wenig Beachtung finden, so Salek.

Zwar hat das Wirtschaftsministerium in einem Schreiben vom Juli 2002 klargestellt, dass es keine Sanktionen seitens der Gewerbebehörde gegen Mehrfachagenten geben wird. Doch das schützt nicht vor Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs, und zumindest eine solche Klage hat Salek bereits auf dem Tisch. Die Rechtsunsicherheit belaste seinen Stand von rund 7600 aktiven Agenten, von denen ein Drittel als Mehrfachagenten tätig sind.

Tauziehen dürfte weiter gehen

Selbst nach Bereinigung dieser Frage dürfte das Tauziehen zwischen Maklern und Agenten weitergehen. Die EU-Richtlinie muss nämlich bis 15. Jänner 2005 umgesetzt werden. Rechtsexperten wie der Linzer Sozialrechtler Peter Jabornegg fordern dabei die Schaffung eines Agentengesetzes, das den Berufsstand klar definiert. Die Agenten wollen weiters erreichen, dass Makler in Zukunft keine Provision mehr von Versicherungsgesellschaften kassieren dürfen, da sie ja im Auftrag der Kunden tätig sind und von denen ihr Honorar erhalten. Diesmal werden sich wohl die Makler zu wehren wissen. (ef/DER STANDAR Print-Ausgabe, 20.5.2003)