Magistrat will früher einschreiten, wenn die bewilligte Fläche eines Gastgartens von den Wirten zu großzügig ausgelegt wird
Andrea Waldbrunner
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Wien - Künftig wird der Magistrat früher einschreiten, wenn etwa die bewilligte Fläche eines Gastgartens von den Wirten zu großzügig ausgelegt wird und neue Tischreihen unauffällig hinzugestellt werden. Im Stadtsenat wurde von der SP nun eine Novelle des Gebrauchsabgabengesetzes beschlossen. Dieses Gesetz regelt die Errichtung der Schanigärten in Wien.
Erhöht werden auch die Strafen. Bis zu 21.000 Euro Strafe drohen, wenn beispielsweise jemand die Gebrauchsabgabe nicht zahlt.
"Gestaltungsverordnung"
Herlinde Rothauer, nicht amtsführende VP-Stadträtin, kritisiert, dass der Vorschlag der Wirtschaftskammer, wonach jeder Bezirk eine "Gestaltungsverordnung" für Gastgärten erlassen können soll, nicht ins neue Gesetz aufgenommen wurde. Damit hätte man individuell regeln können, wo und wie Gastgärten angelegt werden dürfen.
Von den 2400 Wiener Schanigärten befinden sich allein 480 im ersten Bezirk. (aw/DER STANDARD, Printausgabe, 22.5.2003)
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