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Der burgenländische Landeshauptmann Hans Niessl will wegen dem Kreditdesaster der Bank Burgenland Schadenersatz von der BA-CA und der Republik Österreich.

Foto: Reuters/Bader

Eisenstadt - Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl wirkt in diesen Tagen so, wie vor vielen Jahren wohl auf dem Fußballplatz: schnörkellos, aber zweikampfstark. "Ja", sagt er nach der Budgetklausur der Landesregierung im Schloss Esterházy zu Eisenstadt, "wir werden klagen. Die Regierung ist sich einig, dass die Klagen möglichst rasch eingebracht werden, sowohl die gegen die Bank Austria als auch die gegen die Republik Österreich." Und er fügt hinzu, dass Experten beiden Klagsbegehren "teilweise gute Chancen" geben.

Zeitplan

Niessls Stellvertreter, der ÖVP-Chef Franz Steindl, der seit Monaten darauf dringt, die Bank Austria im Fall des Falles auch auf dem Klagsweg in die Pflicht des Miteigentümers zu nehmen, präzisiert den Zeitplan: "Die Klage soll jedenfalls so rechtzeitig eingebracht werden, dass es im Umfeld des Börsegangs der Bank Austria am 9. Juli Diskussionen geben muss."

Beide Klagen, so Niessl, hätten Priorität. Bei der Bank Austria, einst 40-Prozent-Eigner der Bank Burgenland, wegen des nahen Börsegangs. Bei der Republik wegen der Gefahr der Verjährung. Spätestens am nächsten Dienstag, bei der nächsten Regierungssitzung, werden sie beschlossen, "wenn die Unterlagen morgen vorliegen, machen wir das per Umlaufbeschluss".

Urteile

Dass das Burgenland nun so einhellig und entschlossen vorgeht, liegt an zwei Gerichtsurteilen. Das vom Landesgericht Wiener Neustadt (Freispruch für die Bank-Burgenland-Vorstände Günter Widder und Manfred Schneider) habe bezüglich der Bank Austria "neue Fakten" (Niessl und Steindl) zutage gebracht. Das OGH-Urteil von Anfang Mai zur Causa BHI stellt fest, dass die Republik für ein Versagen ihrer Bankenaufsicht haftbar gemacht werden kann.

Die "neuen Fakten" im Wiener Neustädter Urteil werden wohl noch für allerlei juristische Finesse sorgen. Es geht dabei um den Hasencharakter der Landesregierung als unwissender Mehrheitseigentümer der Bank Burgenland. Anfang 1996 hatten sich die Wirtschaftsprüfer - die sich vor kurzem bereit erklärt hatten, zehn Mio. Euro zu zahlen, um so eine Klage des Landes abzuwehren - geweigert, die Bilanz der Landesbank zu testieren. Im Zuge eines "Pensionsgeschäfts" überwies die Bank Austria Handelsbank Geld auf ein defizitäres Hom-Rusch- Konto bei der Bank Burgenland, das nach dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk wieder rückgebucht wurde, wovon, so die Landesregierung, "die Landesregierung keine Ahnung hatte - hätte man damals schon gehandelt, wäre der Schaden nur halb so groß gewesen".

BA-CA: Landesregierung war informiert

Das politische Nichtwissen bestreitet BA-CA-Sprecher Martin Hehemann: "Die Landesregierung war voll informiert, so steht es auch im Gerichtsurteil." Tatsächlich schreibt der Richter: "Die Vorgangsweise wurde zweifelsfrei von der Bank Austria und dem Land Burgenland mitgetragen." Im Jahr 2000 hat die Bank Austria ihre Anteile an der Bank Burgenland dem Land um einen Schilling überlassen und so genanntes Besserungskapital zugeschossen, für das die Landesregierung haftet. Ab 2004 beginnt die Rückzahlung der 188 Mio. Euro. 150 soll, so hört man es in Eisenstadt, die BA-CA dazu selber beitragen. "Kommt nicht infrage", sagt man dort.

Der Vorstand der Finanzmarktaufsicht (FMA), Andreas Grünbichler, sieht keine Gefahren für die von ihm repräsentierte Behörde. "Uns hat es zum fraglichen Zeitpunkt in dieser Form nicht gegeben." (Wolfgang Weisgram, DER STANDARD, Printausgabe 22.5.2003)