Hamburg - Der frühere Anwalt der rechtsextremen deutschen NPD-Partei, Horst Mahler, ist vom Vorwurf einer Billigung der Terror-Anschläge des 11. September 2001 freigesprochen worden. Er hatte sie in einem Fernseh-Interview als "rechtens" bezeichnet. In seinem Urteil vom Mittwoch sah das Amtsgericht Hamburg in den Äußerungen des 67-Jährigen keine Störung des öffentlichen Friedens. Der Bericht sei auch verfälschend zusammengeschnitten worden. Die Staatsanwaltschaft hatte 6.000 Euro Geldstrafe beantragt.

Wegen eines ähnlichen Interviews war Mahler in Mainz zu 7.200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das dortige Landgericht sprach auch in zweiter Instanz von einer Billigung der Anschläge. In dem in Hamburg verhandelten Interview hatte Mahler gesagt: "Es war ein Erschrecken und gleichzeitig auch das Gefühl: Endlich mal! Endlich sind sie mal im Herzen getroffen. Und deshalb sage ich, das war eine Aktion, die, so grausam sie ist, rechtens war."

Mahler ist eine der schillerndsten Figuren der rechtsextremen Szene in Deutschland. Einst war er Anwalt und Unterstützer der RAF und saß zehn Jahre in Haft. Später wechselte er ins rechtsextreme Lager und vertrat die NPD im Verbots-Prozess. (APA/dpa)