Wien - Der seit Jahresbeginn erschwerte Zugang zum Pflegegeld beschäftigt heute, Freitag, den Verfassungsgerichtshof (VfGH). In öffentlicher Verhandlung geht es um den Einspruch der Vorarlberger Landesregierung, die in den neuen Hürden für die Pflegestufen 1 und 2 den Bruch einer Bund-Länder-Vereinbarung erblickt. Pflegegeldbezieher gibt es indes mehr denn je, die Zahl der Neuanträge ist allerdings gesunken.

Im Zuge des im Dezember 2010 beschlossene Budget-Sparpakets wurden größere Hürden bei Neuzugang zu den untersten beiden Pflegestufen aufgestellt. Die Änderungen betreffen Personen, die nach dem 1. Jänner 2011 einen Antrag auf Gewährung oder Erhöhung des Pflegegeldes einbringen. Konkret sehen die Verschärfungen vor, dass für Stufe 1 nun 60 Stunden pro Monat Pflegebedarf statt wie bisher 50 nötig sind, für Stufe 2 nun 85 statt 75.

Vorarlberg: Verschlechterung des paktierten Mindeststandards

Vorarlberg sieht dadurch u. a. die 15a-Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen für pflegebedürftige Personen von 1993 verletzt. Die von Bundesseite einseitig herbeigeführte Erschwerung des Zugangs stelle "eine vom System der Vereinbarung abweichende Verschlechterung im Bezug auf den paktierten Mindeststandard" dar, wird im Antrag der Landesregierung argumentiert.

Pikantes Detail: Das Land verlangt nicht einfach die Wiederherstellung des alten Zustandes, sondern - als "gelindestmöglichen Eingriff" zur Behebung der Verfassungswidrigkeit - die Streichung des jeweils letzten Zahlenteils. Würde der VfGH dem folgen, wären künftig sechs statt 60 und acht statt 85 Stunden die neuen Hürden für die Stufen eins und zwei. In weiteren Eventualanträgen wird sogar die Aufhebung aller Pflegestufen verlangt.

In Wirklichkeit wolle man nicht mehr als die Rücknahme der Verschärfung, betonte Matthias Germann, Leiter der Abteilung Gesetzgebung in der Landesregierung, am Donnerstag. Da man aber nur die Aufhebung eines bestimmten Gesetzeswortlauts verlangen könne, nicht aber eine Änderung, habe man diesen Weg gewählt. Eine Entscheidung gibt es frühestens im Juli. (APA)