Wien/Graz/Linz - Eine durch einen Code markierte E-Mail, die der FPÖ-Abgeordnete Werner Königshofer an die Neonazi-Homepage Alpen-Donau. info geschickt haben soll, sorgt weiter für Aufregung. Wie berichtet, hatte der Linzer Polizist und Datenforensiker Uwe Sailer ein Dokument so codiert, dass man es überall einwandfrei wiedererkennen kann. Er wollte so beweisen, dass Teile der FPÖ Beziehungen zu der anonym betreibenen Seite unterhalten.
Königshofer hatte im Standard-Interview behauptet Sailer selbst habe die elektronische Post in Königshofers Namen an die Neonazis verschickt - wie das technisch möglich sein soll, wisse er aber nicht.
Diese Behauptung des FPÖ-Abgeordneten hatte ein gerichtliches Nachspiel, denn der Kriminalbeamte Sailer reagierte auf die Beschuldigung mit einer Zivilrechtsklage gegen den Politiker. Das Handelsgericht Wien kam nun in einer einstweiligen Verfügung zu dem Schluss, das Königshofer solche Behauptungen künftig unterlassen müsse, denn das "Gericht hat keinen Anlass an der Richtigkeit der vom Kläger vorgelegten Urkunden, die den relevanten Sachverhalt lückenlos glaubhaft machen, zu zweifeln."
Weiter heißt es seitens des Richters: "Es kann nicht festgestellt werden, dass diese bearbeitete Bilddatei vom Kläger im Namen oder auf andere Weise, die geeignet wäre, es dem Zweitbeklagten (zu dessen Diskreditierung) in die Schuhe zu schieben". Und: "Die fragliche Datei wurde vielmehr vom Zweitbeklagten zwischen 28.1.2011 und deren Veröffentlichung an Verantwortliche der Homepage www.alpen-donau.info weitergegeben, wo sie am 31. 1. 2011 veröffentlicht wurde."
In der FPÖ dürfte niemand Freude mit der Erkenntnis des Gerichtes haben. Immerhin hat sich Parteichef Heinz-Christian Strache am Parteitag in Graz am vergangenen Samstag gerade erst lauthals von Extremisten distanziert. Und auch im neuen Parteiprogramm betont man gleich auf Seite vier, man sei bereit, "europäische Grundwerte" und "unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen Extremismus entschieden zu verteidigen".
Werner Königshofer meint auf Nachfrage des Standard nun: "Ich sage dazu nichts mehr und werde mich an die gerichtliche Verfügung halten." Nachsatz: "Das ist halt so in einem Rechtsstaat." Weitere Schritte über seinen Anwalt schließe er aber nicht aus.(Colette M. Schmidt, DER STANDARD, Printausgabe, 21.6.2011)