Straßburg - Russland muss den Angehörigen von Entführten und Folteropfern in Tschetschenien 220.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das entschied am Dienstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Das Gericht stellte Verstöße gegen das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit und gegen das Verbot von Folter der Europäischen Menschenrechtskonvention fest. Russland wird in Straßburg immer wieder wegen brutaler Übergriffe von Militärs gegen Zivilisten im zweiten Tschetschenienkrieg (1999-2009) verurteilt.

Bewaffnete und maskierte Männer waren 2004 auf der Suche nach Waffen in ein Haus eingedrungen, wo sie einen unbewaffneten Mann festnahmen. Der Mann war nach Angaben seiner Familie mit brennenden Zigaretten und Stromschlägen gefoltert worden und später in einem Krankenhaus gestorben.

Im zweiten Fall waren zwei Männer 2001 an einem russischen Kontrollposten in Tschetschenien festgenommen worden. Seitdem sind sie spurlos verschwunden. Die Straßburger Richter kamen zu dem Schluss, dass die russische Justiz nicht gründlich genug ermittelt hatte, um das Schicksal des Gefolterten und der Verschwundenen zu klären. (APA)