Seine Rechtsschutzversicherung muss ihm Deckungsschutz für seine Klage gewähren, befand der BGH. Damit hat das Karlsruher Gericht in letzter Minute Klagen versicherter Telekom-Aktionäre erleichtert: Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem dritten Börsengang läuft in wenigen Tagen ab. (APA/dpa)
Telekom
Rechtsschutz muss für Klagen der Telekom-Aktionäre zahlen
Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs
Aktionäre können für Schadensersatzklagen
wegen angeblicher unrichtiger Angaben vor der Aktienemission ihren
Familienrechtsschutz in Anspruch nehmen. Der Bundesgerichtshof (BGH)
gab am Mittwoch einem Aktionär Recht, der 500 Telekom-Aktien der
dritten Tranche im Juli 2000 erworben hatte.