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Große Einraumlokale würden laut Studie benachteiligt

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Wien/Graz - Seit knapp einem Jahr ist die Übergangsfrist vorbei und das am 1. Jänner 2009 in Kraft getretene Rauchverbot in österreichischen Lokalen gilt ohne Pardon. In einer an der Universität Graz – ausschließlich in Graz – durchgeführten Studie der Wissenschafter Gerhard Reichmann und Margit Sommersguter-Reichmann kommt das geltende Gesetz im Detail nicht gut weg.

Die Bestimmungen im Tabakgesetz führen laut den Forschern in der Praxis zu Wettbewerbsverzerrungen, da große Einraumlokale erheblich benachteiligt, kleine (unter 50 Quadratmetern Verabreichungsfläche) hingegen stark begünstigt würden. Letztere hätten einen größeren Entscheidungsspielraum, da sie sich – ohne investieren zu müssen – zwischen einem Raucher- oder Nichtraucher-Lokal entscheiden können. Ab 50 Quadratmetern müssten Einraumlokale hingegen auf jeden Fall einen Umbau finanzieren, um Zigarettenkonsum erlauben zu können. Hinzu käme, dass Raucher laut Reichmann - mit mehr als zehnmal pro Monat - signifikant öfter in ein Lokal gehen als Nichtraucher (sechs- bis zehnmal).

80 Prozent verstoßen gegen Kennzeichnungspflicht

Ein positives Ergebnis der Erhebung: In nur zwei von 136 Lokalen, die in Graz im Mai und Juni 2009 stichprobenartig unter die Lupe genommen wurden, qualmten Gäste in ausgewiesenen Nichtraucherbereichen. Nicht so gut bestellt war es um die Kennzeichnungspflichten, gegen die in mehr als 80 Prozent der Gaststätten verstoßen wurde. Zehn Prozent davon waren reine Nichtraucherlokale. Mitarbeiter einer Gaststätte hätten so gesehen nach wie vor kaum Möglichkeiten auf Arbeitsplätze, wo sie vollständig vor Tabakrauch geschützt sind, argumentierten die Forscher.

342 Gäste zeigten sich bei der Befragung in Graz mit der jetzigen Verbotsregelung unzufrieden. Dies war bei 45 Prozent der Nichtraucher und bei 57 Prozent der Raucher der Fall. Mit der Umsetzung sind viele - die Hälfte der Nichtraucher und 33 Prozent der Raucher - ebenfalls nicht glücklich. So folgern die Wissenschafter: Zahlreiche Argumente würden für ein generelles Verbot sprechen. Dies werde auch von der Mehrheit der 29 interviewten Wirte befürwortete, die sich zwar mehrheitlich unzufrieden zeigten, aber tendenziell keine Umsatzrückgänge befürchteten. (APA)