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Bei den Banken schrillen die Alarmglocken noch immer, der VfGH hob die Wertpapier-KESt inhaltlich aber nicht auf.

Foto: AP/Lohnes

Künftig sollten auch Kommunen und gemeinnützige Rechtsträger die neue Steuer zahlen.

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Wien - Der große Erfolg für die Banken wurde es nicht. Die neue Wertpapier-Kapitalertragsteuer ist grundsätzlich zulässig, entschied der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Freitag. Einer Klage von 14 heimischen Banken wurde nur in einem Punkt statt gegeben: Die Institute müssen die neue Steuer erst später einheben als zunächst geplant.

Ursprünglich hätten sie nämlich ab 1. Oktober 25 Prozent KESt auf realisierte Gewinne von Wertpapieren, die nach dem 1. Jänner 2011 gekauft wurden, einheben müssen. Das Höchstgericht entschied nun, dass die Zeitspanne von Jänner bis Anfang Oktober zu kurz sei, um die EDV-Systeme der Banken umzustellen. Allerdings: Hier war die Regierung ohnehin bereits zu Änderungen bereit. Ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten ergab nämlich, dass die Banken bis April 2012 Zeit für die Umstellung bräuchten. Ein Gesetzesentwurf liegt bereits im Parlament und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.

Spekulationsfrist soll ausgedehnt werden

Für die Aktienbesitzer bedeutet das: alle Gewinne, die bis April 2012 realisiert werden, müssen noch selbst bei der Steuererklärung angegeben werden, was zu einer höheren Steuerbelastung führen wird. Es kommt dann nämlich nicht der 25-Prozent-Satz zur Anwendung, sondern der jeweils gültige Einkommensteuersatz (also bis zu 50 Prozent). Da die Banken Aktiengewinne nicht an die Finanz melden, haben es viele Aktionäre in der Vergangenheit aber mit der Steuerehrlichkeit nicht so genau genommen, berichten Steuerexperten.

Wurden Wertpapiere länger als ein Jahr gehalten, waren sie bisher komplett steuerfrei. Theoretisch wären also nach dem VfGH-Spruch auch Aktien, die Anfang 2011 angeschafft wurden und knapp vor dem 1. April 2012 verkauft werden, steuerfrei. Um das zu verhindern, will die Regierung nun die Spekulationsfrist für diese Fälle ausdehnen.

Und noch eine Änderung ist geplant: Auch öffentliche Körperschaften wie Länder und Gemeinden sowie gemeinnützige Rechtsträger sollen künftig Steuern für Wertzuwächse bei Beteiligungen zahlen. Bisher mussten beispielsweise Kommunen, die Anteile an Betrieben (etwa Stadtwerken) hielten, Gewinne daraus nicht versteuern. So manche Gemeinde sorgte auch mit spekulativen Aktiengeschäften für Schlagzeilen.

Kosten kein Argument

In der Bankerszene hofft man trotz der grundsätzlichen Zulässigkeit der Wertpapier-KESt noch immer auf Änderungen. Es gebe noch viele "offene Fragen", meint Herbert Pichler von der Wirtschaftskammer-Sparte Bank und Versicherung. Die Wiener Börse beklagt vor allem die zuletzt deutlich eingebrochen Handelsumsätze (minus 42 und minus 48 Prozent im April und Mai).

Der Einwand der Banken, die Steuer sei mit hohen Kosten verbunden, ist für den VfGH aber kein Argument. Kosten würden auch bei der Einhebung der Lohnsteuer entstehen. Außerdem würden die Banken für die Aktientransaktionen Gebühren einheben, die sicher höher seien als die Mehrkosten, meinte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger.

Ob es für die Regierung wegen der Verschiebung zu einem Einnahmenentfall kommt, wird stark davon abhängen, wie viele Aktienbesitzer ihre Gewinne tatsächlich versteuern. Rieseneinnahmen aus der Wertpapier-KESt wurden aber ohnehin nicht budgetiert: für heuer waren es 30 Millionen Euro, für 2012 rund 50 Mio. Euro.  (Günther Oswald, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 25./26.6.2011)