Wien - Niemand klebt sich im Notfall gerne ein schimmeliges Pflaster auf eine offene Wunde, oder schneidet mit einer rostigen Schere eine Wundauflage zurecht. Für den Erste-Hilfe-Fall sollte das Autoapotheken-Equipment immer einsatzfähig sein. Dass dies bei den wenigsten Autofahrerinnen und Autofahrern der Fall ist, zeigte ein Test des ARBÖ gemeinsam mit dem ORF-Servicemagazin "Konkret": Sechs von acht Autoapotheken, waren mangelhaft, uralt oder unvollständig.
Erst im Notfall festzustellen, dass die Autoapotheke längst nicht mehr das ist, was sie mal war, ist viel zu spät. "Regelmäßig sollte der Inhalt gecheckt werden. Manches Verbandszeug hat ein Ablaufdatum. Danach sollte dieses nicht mehr verwendet werden. Nach fünf Jahren muss der gesamte Verbandskasten ausgewechselt werden", appelliert Gerald Kuming, Leiter des ARBÖ-Rechtsreferates an das Verantwortungsbewusstsein der Autofahrerinnen und Autofahrer. Wer bei einer Fahrzeugkontrolle keine oder nur eine mangelhafte Autoapotheke vorweist, muss mit Strafen von 40 bis 70 Euro rechnen.
Richtiger Aufbewahrungsort
Gerade im Hinblick auf den Beginn der Reisezeit empfiehlt Kumnig: "Checken Sie jetzt den Inhalt der Autoapotheke. Nicht nur der Sicherheit wegen, sondern auch, um eventuellen Strafen zu vermeiden, da es in den Urlaubsländern unterschiedliche Vorschriften dazu gibt."
Die Autoapotheke sollte übrigens nicht irgendwo aufbewahrt werden: Als richtigen Aufbewahrungsort empfiehlt der ARBÖ eine eigene Halterung im Fußraum des Beifahrers, an der Innenseite der Tür oder an der Rückseite der Sitzlehne. Keinesfalls sollte die Autoapotheke auf der Hutablage aufbewahrt werden: Bei einem Unfall verwandelt sich der Verbandskasten zu einem gefährlichen Geschoss. (red)