Wien/Linz - Der Verlust von Pensionszeiten für arbeitslos gemeldete Personen durch eine Aberkennung der Notstandshilfe ist diskriminierend. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in einer der APA vorliegenden Entscheidung festgestellt. Die oberösterreichische Arbeiterkammer hatte den Fall einer Frau durch alle Instanzen vor das Höchstgericht gebracht, das nun einen entsprechenden Bescheid des Arbeitsmarktservice wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben hat.
Partner hatte zu hohes Einkommen
Der betroffenen, 1950 geborenen Frau wurde die Notstandshilfe gestrichen, weil ihr Partner ein "zu hohes" Einkommen hatte. Die schmerzliche Folge für die Frau: Sie musste nicht nur auf Geld verzichten, sondern verlor auch noch die Pensionsversicherungszeiten. Der VwGH hat nun entschieden, dass der Verlust der Pensionsversicherungszeiten für arbeitslos gemeldete Personen eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung darstelle. Der Frau müssen diese Versicherungszeiten gutgeschrieben werden.
Die Abhängigkeit der Gewährung von Pensionsversicherungszeiten vom tatsächlichen Bezug der Notstandshilfe stellt laut VwGH-Entscheidung eine indirekte Diskriminierung von Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit dar. Frauen sind nämlich signifikant häufiger davon betroffen, dass sie wegen Anrechnung des Partnereinkommens keine Notstandshilfe bekommen können. Laut AK sind fast 90 Prozent der Betroffenen Frauen. Der Verlust der Notstandshilfe ist zwar laut VwGh sozialpolitisch gerechtfertigt, nicht aber, dass diesen Frauen dadurch auch die mit der Notstandshilfe verbundenen Pensionsversicherungszeiten verloren gehen. Diese Konsequenz trifft vor allem Personen der Jahrgänge 1948 bis 1954, für jüngere Personen und für Geburtsjahrgänge 1940 bis 1947 wurde diese Diskriminierung durch die Zuerkennung von Beitrags- bzw. Ersatzzeiten ausgeglichen.
Die oberösterreichische Arbeiterkammer sieht in der Entscheidung einen "ersten wichtigen Erfolg, um die ungerechte Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandhilfe generell zu beseitigen. Wir werden diese Forderung vor allem im Interesse der Frauen weiterhin mit Nachdruck verfolgen", so AK-Präsident Johann Kalliauer. (APA)