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"Die rechtlich interessante Frage, ob der Facebook-Eintrag strafbar ist oder nicht, bleibt damit offen", sagte Verteidiger Peter Sixt.

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Eine 18-jährige Kärntnerin ist am Mittwoch am Bezirksgericht in Wolfsberg auf der Anklagebank gesessen, weil sie ihren Vater via Facebook beschimpft hatte. Dieser brachte sie vor Gericht, er fühlte sich öffentlich beleidigt. Der Mann zog die Klage jedoch gleich zu Verhandlungsbeginn zurück. Die Rechtsfrage, ob so ein Interneteintrag nun strafbar ist, bleibt damit offen.

Versäumte Zahlungen

Der Mann ließ sich von der Mutter der 18-Jährigen scheiden, mit der Tochter gab es Streitigkeiten wegen der Unterhaltszahlungen. Die junge Frau wollte, dass der Vater ihr das Geld auf das Konto überweist. Dies klappte nicht, die Tochter war verärgert und postete auf Facebook derbe Beschimpfungen. Der Vater las den Kommentar und verlangte eine Entschuldigung. Laut Verteidiger Peter Sixt löschte die Frau zwar den Eintrag, entschuldigen wollte sie sich aber nicht.

Forderung nach Strafe

Eine Privatklage des Vaters folgte, er forderte eine Bestrafung für seine Tochter. Laut der Anwältin des Vaters sei der Kommentar für 200 Facebook-User sichtbar gewesen. Die Tochter bestritt dies, nur Vater und Bruder hätten den Satz lesen können.

Rechtliche Frage bleibt offen

Gleich zu Verhandlungsbeginn wurde diese unterbrochen, Vater und Tochter zogen sich zu einem Gespräch zurück, nach dessen Ende der Vater seine Klage zurückzog. Beide Parteien vereinbarten auch Stillschweigen gegenüber der Öffentlichkeit in der Causa. Die Richterin stellte daraufhin das Verfahren beschlussmäßig ein. "Die rechtlich interessante Frage, ob der Facebook-Eintrag strafbar ist oder nicht, bleibt damit offen", sagte Sixt. (APA)