Budapest - Im Gerichtssaal Nr. 1 des Obersten Gerichtes in Budapest verlas der Richter das Urteil. Applaus auf der Bank des Klägers, hinter dem sich die Stiftung "Chancen für benachteiligte Kinder" verbirgt. Sie klagte gegen die Gemeinde Jaszladany wegen der Segregation von Roma-Kindern und gewann nun nach neun Jahren den Prozess.
In der Kleinstadt Jaszladany hatte der Gemeinderat einfach das Gebäude der Volksschule mit einem Eisengitter zweigeteilt. Die besser ausgestattete Gebäudehälfte wurde an eine Stiftung vermietet, die hier eine eigene Schule mit einer Schulgebühr von monatlich 4.000 Forint (14,8 Euro) einrichtete. In der anderen Hälfte blieben die Roma-Kinder.
Damit wurden die Kinder der größten ungarischen Minderheit isoliert, da ihre zumeist in großer Armut lebenden Familien die Schulgebühr der Stiftungsschule nicht zahlen konnten. Den benachteiligten Kindern wurde so die Teilnahme an einem niveauvolleren Unterricht versperrt. Die Gemeinde unterstützte die Stiftungsschule auch finanziell. Eltern von Nicht-Roma-Kindern hatten die Teilung der Schule damit begründet: Roma-Kinder seien "weniger intelligent und lernfähig".
Laut dem Urteilsspruch erfolgte die Isolierung in der Schule von Jaszladany eindeutig auf der Grundlage der ethischen Zugehörigkeit der Kinder und auf der Grundlage ihres sozialen Hintergrundes. Die Selbstverwaltung des Ortes hätte damit das Gesetz verletzt und müsse diese Zustände umgehend beseitigen.
Istvan Danko, Bürgermeister des Ortes, erklärte nach der Verkündung des Urteils, dieses erst einmal "interpretieren" zu wollen. Die Anwältin des Klägers, Rita Farkas, betonte: Wenn am 1. September erneut der Unterricht in der Volksschule beginnt, müsse das Eisengitter im Gebäude verschwinden und alle Türen offen stehen für die Roma-Kinder.
Bevor das Oberste Gericht entschieden hatte, hatten bereits Komitatsgerichte in erster und zweiter Instanz den Fall der Schule von Jaszladany verhandelt und jeweils die Klage der Stiftung "Chancen für benachteiligte Kinder" abgewiesen. Wie deren Vorsitzende Erzsebet Mohacsi betonte, müsse die Gemeinde die rechtswidrige Isolierung der Roma-Kinder umgehend einstellen. Das Gerichtsurteil entspräche den Normen der ungarischen Rechtsregeln hinsichtlich der Gleichstellung und den europäischen Richtlinien.
Damit wurde das "Segregations-Model von Jaszladany" nicht gebilligt und jegliche Möglichkeiten unterbunden, dass auch andere Gemeinden ein solches Model nutzen, um Roma-Kinder zu isolieren, betonte Mohacsi. Ihre Stiftung werde die Durchsetzung des richterlichen Urteils streng kontrollieren. Laszlo Kallai, Vorsitzender des Roma-Verbandes Bürgerrechte, begrüßte das Urteil und kritisierte zugleich die Segregation der Roma-Kinder an rund 900 Schulen des Landes als eines der Probleme, die die geschätzten 700.000 Roma in Ungarn massiv belasten. (APA)