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Die EP stellt lesbische und schwule Paare verheirateten Männern und Frauen vor den meisten Gesetzen gleich - so weit die Theorie.

Foto: REUTERS/Alberto Lowe

Wien - Die seit Anfang 2010 existierende eingetragene Partnerschaft (EP) ist keine Ehe. Aber sie stellt lesbische und schwule Paare verheirateten Männern und Frauen vor den meisten Gesetzen gleich - etwa im Fremdenrecht.

So weit die Theorie. In der Praxis hingegen ist das nicht immer so, wie eine Reihe binationaler gleichgeschlechtlicher Paare in den vergangenen eineinhalb Jahren bitter erfahren musste.

Sie alle hatten in der Ferne geheiratet, wie das in sieben EU-Ländern, in sieben US-Bundesstaaten sowie Kanada, Mexiko, Argentinien und Südafrika schon möglich ist. Nun wollten sie nach Österreich, dem Heimatland eines/einer Partners/Partnerin, übersiedeln. Also reisten sie ein und stellten einen Antrag auf Familienzusammenführung. So, wie es das Aufenthalts- und Niederlassungsgesetz heterosexuellen Ehepaaren und eingetragenen PartnerInnen "zusichert" .

Doch, leider: "Das Visum wurde verweigert. Sie seien keine eingetragenen PartnerInnen, sondern homosexuelle Eheleute, hieß es. Als ob eine Ehe weniger wert als eine eingetragene Partnerschaft wäre" , schildert der Anwalt Helmut Graupner. Stattdessen, so ärgert er sich, seien betroffene Paare aufgefordert worden, sich erneut zu verpartnern, um dem Fremdenrecht zu entsprechen.

Und auch damit nicht genug: "In Wien wurde einem Männerpaar, das in Südafrika geheiratet hatte, die in der MA 35 vorgeschlagene Verpartnerung ein paar Türen weiter wieder untersagt. Mit dem Argument, die beiden seien ja bereits rechtsgültig verheiratet."

Der Südafrika-Fall sei ohne Präzedenz gewesen, merkt hier MA-35-Leiterin Beatrix Hornschall an. Nach langem Hin und Her - NGOs nahmen Stellung, Innen- und Justizministerium wurden befragt - sei den beiden Männer die Verpartnerung (und damit der Antrag auf Familienzusammenführung) ermöglicht worden. Und, so Hornschall, man habe eine prinzipielle Entscheidung getroffen: "Seit 22. Juni werden im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen in Wien als eingetragene Partnerschaften anerkannt."

Im Innenministerium sieht man die Sache anders: "Wir arbeiten an einem Erlass, der präzisiert, welche Eheschließungen als Verpartnerungen anzuerkennen sind und welche nicht" , sagt dort Sprecher Rudolf Gollia. "In 14 Tagen" werde Klarheit herrschen - "und das gilt dann bundesweit" . (Irene Brickner, DER STANDARD, Print, 30.6.2011)