Die Kritiker des Fremdenpakets, das heute, am 1. Juli, in Kraft tritt, konzentrieren sich auf die Anwesenheitspflicht für Asylsuchende in Traiskirchen und Thalham. Doch dieses neue Willkommen für Schutzsuchende in Österreich, das Misstrauen signalisiert, ist nur ein Beispiel, wie die Menschenrechte in diesem Gesetzeswerk aufs Äußerste strapaziert werden.

Nicht anders wird in dem Paket mit den EU-Asylrichtlinien verfahren, die die Menschenrechte als Grundlage haben - und die Österreich als EU-Mitglied umzusetzen hat. Wo es nur geht, lässt man Strenge walten.

Wettbewerb der Grauslichkeiten

So bestimmt etwa die EU-Rückführungsrichtlinie, dass nach einer Asylablehnung ein Wiedereinreiseverbot ausgesprochen werden kann. Die österreichischen Gesetzesverfasser machten daraus ein Muss. Die Folge: Wer in Österreich kein Asyl bekommt, muss 18 Monate fernbleiben. Nicht nur Österreich, sondern der ganzen EU. Denn so weit sind wir europäisch: Was das Unionsrecht an Härten gegen "Asylanten" gerade noch zulässt, wird getan.

Und Österreich steht mit diesem Vorgehen nicht allein da. Der Wettbewerb der Grauslichkeiten hat - Stichwort Nahost-Flüchtlinge - etwa auch Italien und Frankreich erfasst. Es ist ein Wettbewerb der Nationen, der Flüchtlinge abschreckt und der EU, die ihren Grundrechten verpflichtet ist, schadet. Wird er noch lange fortgesetzt, könnte der Schaden unwiderruflich sein. (Irene Brickner, DER STANDARD, Printausgabe, 30.6.2011)