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Geringe Bezahlung und lange Arbeitszeiten stehen bei Hausarbeit auf der Tagesordnung. Sie wird in der Regel von Frauen, häufig "irregulären Migrantinnen", ausgeführt. Für diese Frauen besteht die Gefahr der Mehrfachdiskriminierung.

Foto: APA/AP/Vincent Yu

Hausangestellte sind besonders von Ausbeutung und körperlichen Misshandlungen betroffen. Das zeigt ein Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) zu den Grundrechten irregulärer MigrantInnen, die in der EU als Hausangestellte beschäftigt sind. Der FRA-Bericht wurde am Dienstag in Wien vorgestellt.

Es sind demnach vor allem Frauen, die als Hausangestellte arbeiten. Wegen ihres unsicheren Aufenthaltsstatus in Verbindung mit der generellen Schwierigkeit, ihre Situation rechtlich zu regeln, kommt es nicht selten zu geringer Bezahlung und extrem langen Arbeitszeiten. Bei Arbeitsunfällen bleiben Entschädigungen aus.

Übereinkommen für alle gültig

"Unter dem Aspekt der Grundrechte müsste die Lage aller Hausangestellten in der EU verbessert werden, ganz gleich, ob sie sich legal oder irregulär in einem EU-Mitgliedstaat aufhalten. Diesen Standpunkt stärkt auch das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation der UN (IAO) über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte, das im Juni 2011 angenommen wurde, und das für alle Hausangestellten gilt", erklärte FRA-Direktor Morten Kjaerum. 

Unter irregulären MigrantInnen werden Personen verstanden, die nicht Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats sind und sich ohne Visum oder Aufenthaltsgenehmigung in einem EU-Mitgliedstaat aufhalten.

ArbeitgeberInnen am längeren Hebel

Es sei Sache der Regierungen zu entscheiden, welche ausländischen Arbeitskräfte sie in ihr Land lassen, betonte Kjaerum weiter. "Ist eine Person jedoch erst einmal im Land und wurde trotz des Status als irregulärer Migrant von jemandem eingestellt, müssen auch für sie grundlegende Arbeitsgesetze und Menschenrechtsstandards gelten. In der Praxis wagen die Opfer aus Angst vor Abschiebung oder Entlassung nicht, vor Gericht zu gehen - selbst wenn sie von ihren Arbeitgebern missbraucht oder ausgebeutet werden. Weil misshandelte, irreguläre Hausangestellte den Zugang zu ihrem Recht mit dem Preis einer drohenden Abschiebung bezahlen müssten, kommen die Täter häufig ungestraft davon."

Mehrfachdiskriminierung der Migrantinnen

Die wichtigsten Ergebnisse der Studie sind: Hausarbeit ist weniger durch Rechtsstandards und Durchsetzungsmechanismen wie Arbeitsaufsichtsbehörden bzw. Arbeitsinspektorate geregelt als andere Beschäftigungsarten. Sie werden in der Regel von Frauen, häufig "irregulären Migrantinnen" ausgeführt. Für diese Frauen bestehe die Gefahr der Mehrfachdiskriminierung durch geschlechtsspezifische Gewalt - einschließlich sexueller Übergriffe - einerseits und Rassismus sowie ethnische Diskriminierung andererseits. Geringe Bezahlung und lange Arbeitszeiten stehen auf der Tagesordnung.

Ruhezeiten, bezahlte Urlaubs- und Krankheitstage gibt es häufig nicht, selbst wenn diese gesetzlich vorgesehen sind. Die drohende Entlassung bzw. die Angst davor, das Fehlen von erschwinglicher Gesundheitsversorgung und bezahlten Krankheitstagen führen dazu, dass Betroffene keine medizinische Hilfe beanspruchen und kaum Erholungspausen einhalten - selbst wenn Verletzungen durch Arbeitsunfälle verursacht wurden. Dies führt mitunter zu chronischen Leiden oder sogar zu dauerhafter Arbeitsunfähigkeit.

Drohpotenziale

Und aus dem Bericht geht außerdem hervor, dass Personen, die aufgrund von Ausbeutung oder Missbrauch vor Gericht gehen wollen, verschiedene Hürden überwinden müssen. Zunächst schreckt sie die Angst ab, dass Einwanderungsbehörden informiert werden könnten, und somit eine Abschiebung droht. Da ihre Beschäftigung häufig nicht formal durch einen schriftlichen Vertrag dokumentiert ist, ist es für sie außerdem schwierig, das Arbeitsverhältnis überhaupt nachzuweisen. Da sie ihrer Tätigkeit in einem häuslichen Umfeld nachgehen, kann auch der Beweis eines mutmaßlichen Missbrauchs erschwert sein.

Besseren Schutz

Die EU-Grundrechteagentur (FRA) fordert daher eindeutige Standards für alle Hausangestellten wie Mindestlohn, die Garantie von Arbeitspausen und Krankheitsurlaub sowie sichere und gesundheitsschonende Arbeitsbedingungen gemäß des im Juni 2011 angenommenen IAO-Übereinkommens. Arbeitsaufsichtsbehörden sollten nach Ansicht der FRA auch den Bereich der Hausarbeit überwachen. Die Einführung gezielter Migrationsprogramme in Ländern mit Bedarf an Hausangestellten aus Nicht-EU-Staaten würde laut FRA sicherstellen, dass solche Angestellte als legalisierte MigrantInnen besseren Schutz genießen können. Und der Zugang zur Justiz solle erleichtert werden.

Für den Bericht wurden die folgenden zehn EU-Mitgliedstaaten ausgewählt: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Polen, Schweden, Spanien und Ungarn. (APA)