Linz - Nach dem Tod eines fast zweijährigen Mädchens, das Ende März nach einer Untersuchung in einem oberösterreichischen Krankenhaus an Herz-Kreislauf-Versagen infolge eines absterbenden Darms gestorben ist, belastet ein Privatgutachten den behandelnden Arzt. Otto Urban, der Anwalt der Eltern, will nun einen Antrag auf Fortführung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft Wels einbringen. Das teilte er am Mittwoch der APA mit. Die Behörde hatte das Verfahren eingestellt, weil es bereits eine Expertise gab, die den zuständigen Mediziner entlastete.
Mutter und Großmutter waren mit dem Mädchen am 24. März im Spital, da es über Bauchschmerzen klagte. Sie sollen den Arzt darüber informiert haben, dass die Kleine mit einer offenen Bauchdecke zur Welt kam, was in Linz kurz nach der Geburt operativ behoben wurde. Unmittelbar nach der Untersuchung hätten sie einen anderen Arzt kontaktiert, so der Anwalt. Das Kind sei nur wenige Stunden später laut Obduktion aufgrund seines absterbenden Darms an Herz-Kreislauf-Versagen gestorben.
Blutanalyse verabsäumt
Durch eine Blutanalyse hätte man in weniger als drei Minuten erkennen können, dass das Kind sich in einer lebensbedrohlichen Situation befand, zitierte Urban aus dem neuen Gutachten. Dieses ließ er von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen, einem Kinderchirurgen, erstellen. Die alte, von der Staatsanwaltschaft Wels in Auftrag gegebene Expertise sagte aus, dass aus den zum Zeitpunkt der Untersuchung vorliegenden Symptomen nicht auf die medizinische Problematik, die zum Tod geführt habe, zu schließen war - auch wenn man die Vorgeschichte, dass das Mädchen mit einer offenen Bauchdecke zur Welt kam, berücksichtige.
Hätte man eine simple Blutabnahme am Finger und eine nachfolgende Analyse durchgeführt, hätte man erkennen können, dass das Kind sich in einer lebensbedrohlichen Situation befand, heißt es im neuen Gutachten. Außerdem sagt es, dass "grundlegende Untersuchungen nicht gemacht" worden seien und der Arzt eine Fehldiagnose dahingehend gestellt habe, dass ein akutes Abdomen - eine lebensbedrohliche Situation - mit Durchfall verwechselt wurde.
"Durchfall ist eine Ausschlussdiagnose, das heißt der Arzt muss für den Zustand des Kindes alle Gründe außer Durchfall ausschließen", so Urban. "Und bei einer offenen Bauchdecke läuten da die Alarmglocken." Der Anwalt wies darauf hin, dass es schon im alten Gutachten geheißen habe: "Eine stationäre Aufnahme zur Beobachtung wäre durchaus überlegenswert gewesen." (APA)