Innsbruck - Im Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs im Fall Natascha Kampusch sollen am Montag zwei weitere beschuldigte Staatsanwälte am Landesgericht Innsbruck von Ermittlungsrichter Georg Putz befragt werden. Wie Putz in der vergangenen Woche mitteilte, soll es sich dabei um den ehemaligen Leiter der Staatsanwaltschaft Wien, Otto Schneider, und den Präsidenten der Staatsanwälte-Vereinigung, Gerhard Jarosch, handeln. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, Hansjörg Mayr wollte die Einvernahmen am Montag nicht bestätigen: "Ich sage zu einem laufenden Ermittlungsverfahren nichts".

Am Donnerstag soll der letzte noch zu befragende Beschuldigte, der damalige ermittelnde Staatsanwalt in der Causa Kampusch Hans-Peter Kronawetter, einvernommen werden. Bisher wurden zwei Beschuldigte, der Leiter der Wiener Oberststaatsanwaltschaft (OStA), Werner Pleischl und der Leiter der Staatsanwaltschaft Graz und ehemalige Kampusch-Sonderermittler, Thomas Mühlbacher, einvernommen. Beide hätten sich für ihn "überraschend" der Aussage entschlagen, erklärte der Ermittlungsrichter. Putz sagte zudem, dass die beiden Staatsanwälte ursprünglich "überhaupt nicht kommen" wollten. "Aber als ich ihnen dann androhte, sie wie jeden anderen Beschuldigten in so einem Fall vorführen zu lassen, sind sie doch erschienen", hatte der Richter erklärt.

Vier weitere Zeugen

Putz will bis Ende Juli die Ergebnisse der Beweisaufnahmen der Staatsanwaltschaft Innsbruck übermitteln. Neben den noch zu befragenden Staatsanwälten sollen noch vier weitere Zeugen einvernommen werden, unter anderem die Wiener Strafrechts-Professorin Susanne Reindl-Krauskopf, einst Mitglied der Evaluierungskommission in der Causa Kampusch.

Bisher wurden fünf Zeugen einvernommen. Unter ihnen waren im Mai und Juni der ehemalige Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofes (VfGH), Ludwig Adamovich, und der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH), Johann Rzeszut. Beide wollte damals keine inhaltlichen Stellungnahmen abgeben. Adamovich meinte lediglich, dass das Ermittlungsverfahren am Landesgericht Innsbruck "in guten Händen" sei.

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck werde nach der Übermittlung der Ergebnisse prüfen, ob die Beweisaufnahme ausreiche oder nicht, sagte Putz. In ersterem Fall entscheide die Staatsanwaltschaft, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt werde. Außerdem gehe ein Vorhabensbericht auch an das Justizministerium. Dieses müsse einer Anklage bzw. Einstellung entweder zustimmen, den Schritt ablehnen oder eine neue Beweisaufnahme anordnen, erläuterte der Ermittlungsrichter. (APA)