Hamburg - Mit der internationalen Richterskala werden Erdbebenstärken mit Hilfe von Instrumenten einheitlich bestimmt. Dabei gilt der angegebene Wert (die Magnitude) als Maß für die Bodenbewegung. Jeder Punkt auf der Skala bedeutet etwa eine Verzehnfachung der Stärke des Erdbebens. Es gelten folgende Kriterien für die Richterskala:

  • Stärke 1-2: nur durch Instrumente nachweisbar.
  • Stärke 3 : selten nahe dem Bebenherd zu spüren.
  • Stärke 4-5: im Umkreis von 30 Kilometern um das Bebenzentrum spürbar mit leichten Schäden.
  • Stärke 6 : mäßiges Beben, Todesopfer und schwere Schäden in dicht besiedelten Regionen.
  • Stärke 7 : starkes Beben, das zu Katastrophen führen kann.
  • Stärke 8 : Großbeben

    Es ist bisher weltweit kein Erdbeben der Stärke neun gemessen worden. (APA/dpa)