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Nach einigen Jahren Ruhe haben nun die Habsburger wieder einen neuen Versuch gestartet: "Eigentlich sind wir Naziopfer"

Foto: REUTERS/Vincent Kessler

Die Habsburger erheben wieder einmal Anspruch auf Vermögenswerte, die sich im Besitz der Republik und damit aller Österreicherinnen und Österreicher befinden. Exakt 20.000 Hektar Wald und "ein paar Häuser" (darunter das Schloss Laxenburg) hätten sie gerne "zurückerstattet". Die Beharrlichkeit, mit der diese Familie seit Jahrzehnten nicht gerechtfertigte Ansprüche stellt, darf nicht unkommentiert bleiben.

Zur Erinnerung: Als die Regentschaft der Habsburger im Jahr 1918 endlich ein Ende fand und die Erste Republik ins Leben gerufen wurde, wurden Verfassungsgesetze beschlossen, die normierten, was mit den Besitztümern zu geschehen hatte, die dem Haus Habsburg zugerechnet wurden. Denn es war offensichtlich, dass es sich bei diesem Vermögen um Werte handelte, die sich die Herrscherfamilie über Jahrhunderte hinweg auf "vielfältigste Art und Weise" - mit manchen Formen würde sich heute wohl der Staatsanwalt befassen - angeeignet hatte, aber die dem Volk zustanden.

Damit war in der Ersten Republik die Verfassungslage klar. Der größte Teil des Habsburger-Vermögens (unter anderem das von ihnen jetzt beanspruchte "Privatvermögen") fiel an den Staat.

Als Bundeskanzler Dollfuß eineinhalb Jahrzehnte später - auch unter Mithilfe monarchistischer Kräfte - die parlamentarische Demokratie beseitigte, politische Parteien und freie Gewerkschaften verbot, da war die Zeit der Habsburger wieder gekommen.

Der Ständestaat hatte auch nichts Besseres zu tun, als den Habsburgern beträchtliche Teile des von ihnen beanspruchten Vermögens für einen so genannten Familienversorgungsfonds zur Deckung ihres Lebensunterhalts zukommen zu lassen. Dem Ständestaat folgte die Nazidiktatur, in der die Habsburger dessen, was sie vom Ständestaat in mehr als großzügiger Weise empfangen hatten, wieder verlustig gingen.

Im Jahr 1945 wurde mit der Schaffung der Zweiten Republik die Verfassungsrechtslage von 1933, also vor der rechtswidrigen Machtübernahme durch Dollfuß, wieder hergestellt. Auch im Hinblick auf das "Habsburger-Vermögen" sah sich die Republik wieder in den rechtmäßigen Besitzstand versetzt.

Seit damals versuchten die Habsburger immer aufs Neue, mit formaljuristischen Winkelzügen an ihr so genanntes "Privatvermögen" zu kommen. Schon in den Achtzigerjahren des vorigen Jahrhunderts holten sie sich dabei eine Abfuhr vom Verfassungsgerichtshof, der ihren Antrag einfach zurückwies.

Mitte der Neunzigerjahre scheiterten die Habsburger dann endgültig auf dem Zivilrechtsweg: In dem Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes wurde sehr ausführlich dargelegt, warum die Habsburger keinen Anspruch auf das von ihnen eingeforderte Vermögen haben. Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

Respektloses Ansinnen

Nach einigen Jahren Ruhe in dieser Angelegenheit haben nun die Habsburger wieder einen neuen Versuch gestartet: "Eigentlich sind wir Naziopfer." Und eigentlich gibt es seit 2001 den Entschädigungsfonds der Republik, bei dem man auch Restitutionsansprüche geltend machen kann.

Der Entschädigungsfonds und das dazugehörige Gesetz wurden geschaffen, um noch offene Fragen der Restitution von bzw. Entschädigung für Vermögen, das während der NS-Herrschaft arisiert oder sonst enteignet oder geraubt wurde, einer Lösung zuzuführen. Der Sinn des Entschädigungsfondsgesetzes war es nicht, die Habsburger mit Vermögenswerten auszustatten, die ihnen nicht zustehen.

Das Ansinnen der Familie Habsburg ist vor allem aber auch gegenüber den Opfern der NS-Diktatur schlicht respektlos. Bedauerlich ist, dass der in NS-Entschädigungsfragen renommierte Jurist Stuart E. Eizenstat - offensichtlich in Unkenntnis der Geschichte der Habsburger und der sie betreffenden Verfassungsrechtslage - ihr anmaßendes und dem Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes widersprechendes Vorgehen auch noch zu unterstützen scheint. (DER STANDARD, Printausgabe, 23.5.2003)