Innsbruck  - Der ins Schussfeld geratene Ermittlungsrichter im Verfahren gegen fünf Staatsanwälte wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs im Fall Natascha Kampusch, Georg Putz, wird vom Innsbrucker Landesgericht als nicht befangen angesehen. Das sagte Hansjörg Mayr, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, der APA am Mittwoch. Damit wurde einem Ablehnungsantrag des im Verfahren beschuldigten Leiters der Wiener Oberststaatsanwaltschaft (OStA), Werner Pleischl gegen den Ermittlungsrichter nicht stattgegeben.

"Arbeit geht weiter"

"Die Arbeit geht damit ganz normal weiter", meinte Mayr. Die Entscheidung über den Ablehnungsantrag sei vom Präsidenten des Landesgerichtes gefällt worden. Der Grund für den Antrag sollen laut einem Bericht des "Kurier" (Mittwochausgabe) Aussagen des Richters gegenüber der APA vor einigen Tagen sein. Putz erklärte damals, Pleischl habe sich bei seiner Einvernahme für ihn "überraschend" der Aussage entschlagen und lediglich schriftlich eine "sehr oberflächliche Stellungnahme" eingereicht.

Putz hatte in dem APA-Gespräch zudem erklärt, Pleischl und sein mitbeschuldigter Staatsanwaltschafts-Kollege Thomas Mühlbacher, der sich ebenfalls der Aussage entschlagen hatte, hätten zu dem Einvernahme-Termin ursprünglich "überhaupt nicht kommen" wollen. "Aber als ich ihnen dann androhte, sie wie jeden anderen Beschuldigten in so einem Fall vorführen zu lassen, sind sie doch erschienen", erklärte der Richter.

Dichtes Programm

Putz kündigte zudem an, bis Ende Juli die Ergebnisse der Beweisaufnahmen der Staatsanwaltschaft Innsbruck übermitteln zu wollen. Am Montag sollen mit dem ehemaligen Leiter der Staatsanwaltschaft Wien, Otto Schneider, und dem Präsidenten der Staatsanwälte-Vereinigung, Gerhard Jarosch, weitere Verdächtige vernommen worden sein. Für Donnerstag ist laut Putz die Einvernahme des letzten noch zu befragenden Beschuldigten, des seinerzeit ermittelnden Staatsanwalts in der Causa Kampusch, Hans-Peter Kronawetter, vorgesehen.

Bisher wurden in dieser Sache fünf Zeugen befragt, darunter der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Ludwig Adamovich, und der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH), Johann Rzeszut. Beide wollte keine inhaltlichen Stellungnahmen abgeben. Adamovich meinte gegenüber der APA lediglich, das Ermittlungsverfahren am Landesgericht Innsbruck sei "in guten Händen".

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck will nach der Übermittlung der Ergebnisse prüfen, ob die Beweisaufnahme ausreiche oder nicht, sagte Putz. In ersterem Fall entscheide die Staatsanwaltschaft, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt werde. Außerdem gehe ein Vorhabensbericht auch an das Justizministerium. Dieses müsse einer Anklage bzw. Einstellung entweder zustimmen, den Schritt ablehnen oder eine neue Beweisaufnahme anordnen, erläuterte der Ermittlungsrichter. (APA)