Der "Schein" sorgt neuerlich für Aufruhr.

Foto: Niko Alm

Der mediale Aufruhr um ein Nudelsieb als religiöse Kopfbedeckung ist um eine Facette reicher. Der Unternehmer Niko Alm hatte am Dienstag erklärt, dass sein Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei Führerscheinbildern genehmigt worden war - daher ziert seinen Führerschein ein Foto mit einem Nudelsieb (derStandard.at berichtete).

Allerdings gebe es diese religiöse Ausnahmen bei Führerscheinbildern überhaupt nicht, berichtet religion.orf.at und zitiert Manfred Reinthaler, Pressesprecher der Bundespolizeidirektion Wien: "Dieses Foto wurde nicht aus religiösen Gründen genehmigt. Bei Lichtbildern für den Führerschein ist das einzige Kriterium, dass das ganze Gesicht erkennbar sein muss." Desweiteren würden bei Führerscheinen nicht jene Kriterien gelten, die etwa für den europäischen Reisepass nötig seien. Bei Pässen laute die Ausnahme: "Das Tragen von Kopfbedeckungen ist nur aus medizinischen oder religiösen Gründen zulässig." Beim Führerschein hingegen würden nur formelle Anforderungen bestehen: „ein Lichtbild, mit einer Höhe zwischen 36 und 45 mm und einer Breite zwischen 28 und 35 mm, wobei der Kopf erkennbar und vollständig abgebildet sein muss".

Aussage von Alm falsch

Demnach sei die Aussage von Niko Alm, dass sein Nudelsieb von der Behörde als religiöse Kopfbedeckung akzeptiert worden sei, falsch. Das Nudelsieb sei lediglich deshalb genehmigt worden, weil es keinen Teil von Alms Gesicht verdecke. Auch die kolportierte dreijährige Wartefrist sei laut Aussage der Bundespolizeidirektion Wien nicht korrekt. "Der Führerschein ist seit Oktober 2009 fertig. Er wurde nur nicht abgeholt", erklärt Reinthaler.

Alm, der auf Selbstabholung bei der Polizei bestanden habe, sich aber nicht über die Fertigstellung informiert habe, meinte gegenüber orf.at. "Kann sein, dass man mir hier einen Vorwurf machen kann. Ich wusste nicht, dass ich hier eine Holschuld habe. Das ändert aber nichts daran, dass es trotzdem fast ein Jahr gedauert hat." (red)