Linz - Am 1. Mai 2009 endete in Linz eine Demonstration mit einem Ausbruch von Gewalt zwischen Kundgebungsteilnehmern und der Polizei. Nun hat der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) des Landes Oberösterreich entschieden, dass "die Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt durch Beamte gegen zwei Aktivisten rechtswidrig war".

Bereits im Februar 2010 wurden alle vier beschuldigten Demonstranten am Landesgericht Linz rechtskräftig freigesprochen. Auch die bedingte Geldstrafe, zu der ein 18-Jähriger in erster Instanz wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt worden war, wurde vom Oberlandesgericht Linz in einen Freispruch umgewandelt. Im Mai des Vorjahres gab der UVS dann zwei Beschwerden von Aktivisten teilweise recht. Diese seien durch die Behinderung ihrer Teilnahme in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt worden, hieß es damals. Eine weitere Beschwerde wurde, wie schon drei andere zuvor, abgewiesen.

Eskalation und Verletzte

An der vom "Aktionskomitee 1. Mai" angemeldeten Demo hatten mehrere hundert Personen teilgenommen, rund hundert Polizisten waren im Einsatz. Die Situation war von Anfang an gespannt, denn am selben Tag war auch eine Kundgebung der rechtsradikalen NVP geplant, die aber von den Behörden untersagt wurde. So kam es nicht zu den befürchteten Zusammenstößen zwischen links und rechts, dafür eskalierte die Situation zwischen Demonstranten und Polizei. Mit der Begründung, 50 Vermummte hätten sich eingeschlichen, wurden diese von den Beamten umstellt und am Weitergehen gehindert. Bei der Feststellung der Identität eskalierte die Situation. Es gab auf beiden Seiten Verletzte. Fünf Personen wurden festgenommen, darunter auch der Vizerektor der Linzer Kunstuniversität, Rainer Zendron. (APA)