Klagenfurt - Kärntens FPK-Soziallandesrat Christian Ragger hat unbestreitbar Sendungsbewusstsein. Der frühere Wirtschaftsanwalt gilt als Pragmatiker mit beinharter ideologischer Ausrichtung. In der jüngsten Ausgabe der Kärntner Woche hat sich Ragger straffällige Jugendliche vorgenommen, vor allem solche, die unter massivem Alkohol-Einfluss mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.
Für diese hat Ragger nun unter Hinweis auf die US-Amerikanerin Paris Hilton besondere Disziplinierungsmaßnahmen vorgesehen. Hilton entging bekanntlich einer Gefängnisstrafe wegen Kokainbesitzes nur deshalb, weil sie sich statt dessen zu Sozialarbeit verpflichtete.
In orangen Leibchen öffentlich putzen
Ragger will nun junge Kärntner Gesetzesbrecher nicht nur zu Sozialarbeit verpflichten, sie sollen diese künftig auch "nach außen sichtbar" verrichten. "Konkret sollten solche Jugendliche orange Leibchen erhalten und öffentlich putzen", heißt es wörtlich in der Kärntner Woche. Das solle Jugendliche treffen, die "schwerst alkoholisiert strafrechtliche Vergehen begehen", wird Ragger zitiert. Nachsatz: "ein generalpräventiver Ansatz."
Ragger vom Standard mit seinen Aussagen in der Kärntner Woche konfrontiert, wiegelt ab: "Da bin ich überinterpretiert worden." Das habe er so nicht gesagt. Wenn Jugendliche im Zuge eines außergerichtlichen Tatausgleichs etwa am Straßenrand "Katzenaugen" (Leuchtfelder an Begrenzungspfeilern) putzen, dann müssten sie eben zu ihrem eigenen Schutz orange Warnwesten tragen, sagt Ragger. In der Kärntner Woche, deren Chefredakteur Uwe Sommersguter diesen Artikel selbst verfasst hatte, bleibt man dabei. Raggers Aussagen seien korrekt wiedergegeben worden.
Massive Ablehnung bei SPÖ und Grünen
Nun gibt es auch im österreichischen Strafrecht die Möglichkeit eines außergerichtlichen Tatausgleichs (§90g StPO), der vielfach bei jugendlichen Straftätern angewandt wird. Dabei verzichtet die Staatsanwaltschaft auf einen Strafantrag bei Gericht und erteilt im Gegenzug Auflagen, etwa den angerichteten Schaden durch Arbeit in gemeinnützigen Einrichtungen abzuleisten. Das Ausmaß und die Art der gemeinnützigen Arbeit muss genau bestimmt sein und zielt primär auf Einsicht und Umdenken der Straftäter ab. Deren öffentliche Kennzeichnung im Rahmen gemeinnütziger Arbeit ist in Österreich bis dato nicht erlaubt.
Raggers Vorstoß stößt deshalb bei der Kärntner SPÖ und bei den Grünen auf massive Ablehnung. "Ein Jurist wie Soziallandesrat Ragger sollte eigentlich wissen, dass eine solche Stigmatisierung von Jugendlichen menschenrechtswidrig ist" , meint SPÖ-Chef Peter Kaiser. Die grüne Landtagsabgeordnete Barbara Lesjak findet Raggers Vorschlag "entsetzlich und zutiefst menschenverachtend" . Jugendliche als Straftäter zu brandmarken sei schändlich. (Elisabeth Steiner, DER STANDARD, Printausgabe, 15.7.2011)